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Gehalt mitteilen an PA

M
mariechen
Nov 2016 bearbeitet

Muss dem Personalausschuss bei den Einstellungen von Leiharbeitnehmern das Gehalt mitgeteilt werden?

Maria Stahl

1.16603

Community-Antworten (3)

P
Papenburger

01.11.2010 um 15:38 Uhr

Nein das ist nicht eure baustelle. Viel interessanter sind eh die verträge dielt dem verleiher geschlossen wurden

M
mariechen

01.11.2010 um 16:24 Uhr

Ok vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir warten leider immer noch auf die Vorlage dafür vom AG.

S
sbvsgbix

01.11.2010 um 19:04 Uhr

§ 81 SGB IX auch bei der beabsichtigten Beschäftigung von Leiharbeitnehmern zu beachten. BAG, Beschluss vom 23.06.2010, 7 ABR 3/09 Die Nichtbeachtung ist ein Versagungsgrund des Br zur beabsichtigten Einstellung/ Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers.

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