Erstellt am 01.11.2010 um 14:38 Uhr von Papenburger
Nein das ist nicht eure baustelle. Viel interessanter sind eh die verträge dielt dem verleiher geschlossen wurden
Erstellt am 01.11.2010 um 15:24 Uhr von mariechen
Ok vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir warten leider immer noch auf die Vorlage dafür vom AG.
Erstellt am 01.11.2010 um 18:04 Uhr von sbvsgbix
§ 81 SGB IX auch bei der beabsichtigten Beschäftigung von Leiharbeitnehmern zu beachten.
BAG, Beschluss vom 23.06.2010, 7 ABR 3/09
Die Nichtbeachtung ist ein Versagungsgrund des Br zur beabsichtigten Einstellung/ Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers.