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Mehr Urlaub

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dersieni
Nov 2016 bearbeitet

hallo, meine frage mehr urlaub durch mehrarbeit?

wir haben mitarbeiter die in den somermonaten mehrarbeit leisten. sie bekommen die natürlich bezahlt. jetzt wollen sie gern wissen ob sie auch anspruch auf mehr urlaub haben?

danke

3.88908

Community-Antworten (8)

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PTNetty

01.11.2010 um 16:07 Uhr

der gesetzliche Urlaubsanspruch sieht soviele Arbeitstage vor, dass insgesamt 4 arbeitsfreie Wochen zustande kommen. Also jemand der in Teilzeit 3 Tage die Woche arbeitet hat einen gestzlichen Anspruch von 12 Tagen Urlaub im Jahr. Wird 5 Tage die Woche gearbeitet sind es 20 Tage. Was bedeutet die von dir angesprochenen Mehrarbeit? An mehr Tagen in der Woche zu arbeiten, als in den anderen Monaten? Dann wird ein Durchschnitt der gearbeiteten Wochentag aus dem vergangenen Jahr errechnet, wonach sich der Urlaubsanspruch in Tagen wieder auf 4 Wochen summieren muss.

Also Jan 3T/W Feb 3T/W März 3T/W Apr 4T/W Mai 4T/W Juni 5T/W Juli 5T/W Aug 6T/W Sep 5T/W Okt 4T/W Nov 3T/W Dez 3T/W = 16 Tage Urlaubsanspruch Bekommen die Vollzeitarbeitskräfte darüber hinaus mehr Urlaub, also die üblichen 5 oder 6 Wochen, steht dieser Urlaub natürlich auch den Teilzeitkräften zu.

Rechenformel und Beispiele: Nominale Anzahl der Urlaubstage (Urlaub den eine Vollzeitkraft bekommt) --------------------------------------------- x tatsächliche Arbeitstage pro Woche Arbeitstage pro Woche (die der TeilzeitAN arbeitet)

Das Ergebnis entspricht der Anzahl der Urlaubstage.

Beispiel 1:

Arbeitnehmer arbeitet an 5 Tagen der Woche jeweils 4 Stunden; Der Urlaubsanspruch bei Vollzeit beträgt 30 Tage Es ergibt sich folgende Berechnung: 30 x 5 : 5 = 30 Urlaubstage

Beispiel 2:

Arbeitnehmer arbeitet an 3 Tagen der Woche jeweils 8 Stunden; Urlaubsanspruch bei Vollzeit beträgt 30 Tage. Es ergibt sich folgende Berechnung: 30 x 3 : 5 = 18 Urlaubstage

Beispiel 3 :

Arbeitnehmer arbeitet an 3 Tagen 8 Stunden und an 2 Tagen jeweils 4 Stunden. Ergebnis wie oben Beispiel 1 : 30 Urlaubstage. Meinst du mit Mehrarbeit allerdings nur mehr Stunden am Tag, ergibt sich daraus kein Anspruch auf mehr Urlaub. Für den Urlaub gilt nur der gearbeitete Tag, die Stunden sind egal.

Gruß PT Netty

P
pfeilenbogen

01.11.2010 um 19:09 Uhr

PTNetty

in der Farge geht es um Mehrarbeit. Mehrarbeit löst keinen Anspruch auf mehr Urlaub aus. Mehrarbeit wird ja in Freizeit oder Kente angegolten. Das giltauch für Mehrarbeit an arbeitsfreien Tagen. Das war es dann es seind er AG möchte Weihnachtsmann spielen.

Also, auch wenn eine Teilzeitkraft Mehrarbeit ggf. auch an arbeitsfreien Tagen leistet ergibt sich daraus kein höherer Urlaubsanspruch.

Anders nur für Teilzeitkräfte, wenn sie ihre zu erbringende Arbeitsleistung lt. ArbV erhöhen, also den ArbV abändern.

P
PTNetty

01.11.2010 um 22:21 Uhr

nabend pfeilenbogen, deshalb meine Frage ob dersieni auch tatsächlich meint was er geschrieben hat und dass "Normale Mehrarbeit" keinen "Mehrurlaub" nach sich zieht, hab ich glaub ich auch erwähnt

"Das giltauch für Mehrarbeit an arbeitsfreien Tagen." Das seh ich anders. Besonders wenn sich der Umstand der erweiterten Arbeitszeit (evtl. an anderen Wochenarbeitstagen) immer zu wiederholen scheint, dann gelten die im Mittel gearbeiteten Wochentage der letzten 12 Monate

Schau mal hier, find ich sehr aufschlussreich: http://www.arbeitszeitkanzlei.de/pdf/Ausfallzeiten_in_flexiblen_AZ-Systemen%20_Schlottfeldt_.pdf

... 3.2.2 (Jahres-)durchschnittliche Berechnung der Zahl der Arbeitstage Ist die Zahl der Arbeitstage pro Woche nicht konstant, so muss ein Durchschnittswert errechnet werden, um den Urlaubsanspruch festlegen zu können. Der Durchschnittszeitraum ist dabei identisch mit dem Zeitraum, innerhalb dessen die Vertragsarbeitszeit erreicht wird. Wird etwa in einem Schichtmodell die vertragliche Arbeitszeit innerhalb von 4 oder 5 Wochen erreicht, so ist die innerhalb dieses Zeitraums durchschnittlich Zahl von Arbeitstagen pro Woche maßgeblich. ... Fehlt es an einem festen Rhythmus, so ist auf die durchschnittliche Zahl der tatsächlichen Arbeitstage pro Woche innerhalb von 12 Monaten abzustellen oder es ist die Zahl der Arbeitstage pro Jahr zu ermitteln und ins Verhältnis zur 5-Tage-Woche zu setzen. Feiertage bleiben dabei außer Betracht, da an Feiertagen „an sich“ Arbeitspflicht besteht, die „nur“ aus Gründen des Beschäftigungsverbotes an Sonn- und Feiertage aufgehoben ist (BAG-Urt. v. 05.11.2002 – 9 AZR 470/01). Die Formel für die Umrechung lautet: Urlaubstage 5-Tage-Woche x tats. Arbeitstage = Urlaubstage Arbeitstage 5-Tage-Woche

N
nicoline

01.11.2010 um 22:27 Uhr

pfeilenbogen, PTNetty hat es genau richtig geschrieben, dazu gibt es sogar ein BAG Urteil:

Zur Ermittlung des Urlaubsanspruchs bei unregelmäßigen Schichtplänen ist die Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht mit der Anzahl der Urlaubstage zueinander ins Verhältnis zu setzen. Für diese Verhältnismäßigkeitsrechnung ist auf den Zeitabschnitt abzustellen, in dem im Durchschnitt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit erreicht wird. (BAG 08.19.1998, 9 AZR 161/ 97).

Deshalb wird der wirkliche Urlaubsanspruch errechnet mit der Formel (ähnlich wie PTNettys Formel)

(vertragliche Urlaubsdauer / zugrunde gelegte Tage je Woche) ×
(tatsächliche Arbeitstage im Ausgleichszeitraum / Zahl der Wochen des Ausgleichszeitraums)

und schon dafür ist es wichtig, einen Ausgleichszeitraum zu haben/zu vereinbaren. Aber, man kann es der Einfachheit halber auch rechnen wie PTNetty.

Nachlesen kannst Du das auch hier: http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urlaub2.htm

P
PTNetty

01.11.2010 um 22:35 Uhr

Hey nicoline schau in der Antwort vorhin hab ich die große Rechnung mit drin ;-)

N
nicoline

01.11.2010 um 22:37 Uhr

Hey PTNetty uups, hab gar nicht so aufmerksam gelesen, fand nur, dass Du viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiel zu fleißig bist, so spät am Abend ;-))

O
Osterklaus

02.11.2010 um 08:09 Uhr

deshalb meine Frage Was bedeutet die von dir angesprochenen Mehrarbeit? An mehr Tagen in der Woche zu arbeiten, als in den anderen Monaten?

Nette selbst dafür gibt es nicht mehr Urlaub, da Mehrarbeit anderweitig ausgeglichen wird. Diese Art von Antworten ist gefährlich.

nicolinchen Wenn man schon Urteile anführt sollte man überlegen ob sie für diesen Fall zutreffen könnten.

Unregelmäßige Schichtpläne, sind nicht gleich Mehrarbeit.

Und komm jetzt bitte nicht mit Wechselschicht um die Ecke nur um Recht zu behalten.

D
dersieni

02.11.2010 um 21:32 Uhr

Danke, jetzt bin ich ein Stück näher an der Frage.

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