Personal / Stellenschlüssel
Hallo, wir sind eine Private Seniorenresidenz ( Hannover ) mit 84 Bewohner. Die Mitarbeiter sind an den Betriebsrat herangetreten, weil sie Arbeitsmäßig überlastet sind. Lt. GL haben wir genug Mitarbeiter, den Stellenschlüssel will er ( gegenüber dem BR ) aber nicht dalegen, d.h. es wird gehütet wie ein Staatsgeheimnis. Wir vom BR haben jetzt den Stellenschlüssel anhand der Pflegeminuten ausgerechnet, die Differenz zwischen Soll und Ist beträgt 10 Vollzeitstellen. Wir haben die PDL und QM mit je 1 Planstelle gerechnet. Wir sind auch eine anerkannte Ausbildungsstätte für Altenpflegeschüler, haben im Durchschnitt 6 Schüler. Nun meine Fragen: Wo kann man noch den Stellenschlüssel erfragen? Mit wieviel % werden Schüler auf den Stellenschlüssel angerechnet ?
Community-Antworten (1)
02.11.2010 um 22:32 Uhr
. . . ich fange mal hinten an: meines Wissens nach werden Schüler nicht auf den Stellenschlüssel angerechnet. Sie sollen ja auch was lernen und keine fehlenden Kräfte ersetzen und damit nehmen sie eigentlich Zeit der anleitenden Fachkräfte in Anspruch, oder? Der Stellenschlüssel wird Euch vorenthalten, wie Ihr zu Recht vermutet, weil Ihr daraus Forderungen ableiten könntet. Wenn Eure Einrichtung dem regionalen Gruppenpflegesatz unterliegt, könnte Euch die Gewerkschaft, Fachbereich Gesundheitswesen weiter helfen. Wenn Ihr hingegen einen separaten Pflege-und Betreuungsvertrag mit den Kassen ausgehandelt habt, kommst Du schlecht ran. Aber Ihr habt schon die dazu passende pfiffige Idee selbst gehabt: Ihr behauptet erst mal entsprechend Eures selbst errechneten Schlüssels, dass zu wenig Personal vorhanden ist, dass dadurch eine permanente Überlastung der MA stattfindet. Und dann ist die GL im Zugzwang und kann Eure Argumentation nur entkräften, indem sie Euch den aktuell ausgehandelten Vertrag mit Stellenschlüssel vorweisen . . .
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