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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung innerhalb der Einrichtung

L
Lia
Jun 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, Ich habe aus aktuellem Anlass auch mal eine Frage , mit der wir uns immer wieder auch beschäftigen müssen. Wir bekommen aber auch unterschiedliche Antworten, so das uns eure Meinung in dieser Angelegenheit interessiert. Wir sind eine Pflegeeinrichtung ,haben im Mai neu gewählt und sind nun ein 7er BR. Von einer Station sind sind 3 Betriebsräte aus der Pflege im BR und weitere 3 Ersatzmitglieder. Das hat unser Chef nun auch zum Anlass genommen , 6 Mitarbeitern von 3 Stationen umzubesetzen. Und das ziemlich kurzfristig, nämlich zum Anfang nächsten Monats ohne das vorher mit den MA zu kommunizieren.

Begründung des AG: mit dieser Umstrukturierung möchten wir erreichen , dass:

  1. nicht insgesamt 6 Betriebsratsmitglieder gleichzeitig auf einem Wohnbereich arbeiten ( Anmerkung meinerseits : 3 sind Ersatzmitglieder )
  2. die Mitarbeiter des Pflegebereiches sich auf allen Wohnbereichen auskennen um wohnbereichsübergreifend arbeiten zu können . ( Anmerkung meinerseits : das machen wir eh schon seit Jahren, weil wir uns gegenseitig bei Urlaub oder Krankheitsfälle unterstützen)
  3. Mitarbeiterinnen Abstand von manchen Bewohnern haben und dadurch sich erholen können ( Anmerkung meinerseits : lachhaft )
  4. Ausgleich der personellen Besetzung / Stellenschlüssel auf den Wohnbereichen ( Anmerkung meinerseits ( der einzig wahre und nachvollziehbare Grund für mich )
  5. Wünsche von einzelnen Mitarbeiterinnen und Wohnbereichsleitungen sind hier auch soweit wie möglich berücksichtigt. (Anmerkung meinerseits niemand , weder MA noch WBL haben wünsche geäußert )

Der Chef ( Heimgeschäftsführung ) kam mit der Pflegedienstleitung ( die Frau von der Heimgeschäftsführung ) während der Sitzung zum BR und teilte mit, das er dies zum 2.7. 18 umsetze. Unsere Frage : Muss der BR bei Versetzungen innerhalb des Hauses beteiligt werden oder nicht ? Muss der AG die Zustimmung des BR einholen ? Man liest und bekommt immer so unterschiedliche Antworten und Definitionen , was denn nun eine Versetzung ist ! ! Wie seht ihr das ? Und was sollten wir eurer Meinung nach machen ? Wie ihr euch denken könnt, sind die MA nicht gerade begeistert ... und um in Zukunft gewappnet zu sein, wie gehen wir in der Angelegenheit am besten vor.

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Community-Antworten (2)

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kratzbürste

15.06.2018 um 14:39 Uhr

Was eine Versetzung ist, die die Beteiligung des BR nach § 99 BetrVG mit sich bringt, steht im § 95 Abs 3 BetrVG.

Aus der Ferne kann man schlecht beurteilen, ob sich bei der Umsetzung die Tätigkeiten ändern, und ob sich die Umstände wesentlich ändern, unter der die Arbeit zu leisten ist.

K
krambambuli

15.06.2018 um 14:43 Uhr

Ihr könnt beschließen einen Sachverständigen zur Klärung der Rechtslage hinzuzuziehen (§ 80 Abs 3 BetrVG ). Dazu müsst ihr zuvor die Kostenübernahme durch den AG im Betrieb klären. Aber das kann euch im Detail der Fachanwalt für Arbeitsrecht, den ihr beauftragen werdet erklären.

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