Erstellt am 29.10.2010 um 17:05 Uhr von Kölner
@klinki
Das kann Dir hier niemand sagen, weil...
...vermutlich niemand weiss, wie weit Dein Weg zur Arbeit ist
...vermutlich keiner eine Ahnung hat, ob und wie bei Euch eine Reisekostenregelung gilt
Erstellt am 29.10.2010 um 17:55 Uhr von albdonar
@klinki, nimm einfach die Kilometerabrechnungen des Finanzamtes(0,30€).
@kölner, ...vermutlich niemand weiss, wie weit Dein Weg zur Arbeit ist
was hat das damit zu tun?
Erstellt am 29.10.2010 um 18:15 Uhr von Kölner
@albdonar
Es könnte auch andere Summen/Kilometer gezahlt werden.
Erstellt am 29.10.2010 um 18:22 Uhr von albdonar
@kölner, vermutlich hast Du recht, in der Regel nimmt der AG die Sätze des Finanzamtes.
Du hast geantwortet, vermutlich niemand weiß, wie weit Dein Weg zur Arbeit ist, deswegen habe ich so geschrieben. ;)
Erstellt am 29.10.2010 um 18:31 Uhr von wahlvst
Es können auch einfach nur doie Kosten des ÖPNV sein. Auch der BR hat keinen Anspruch darauf das Auto nutzen zu dürfen.
Erstellt am 31.10.2010 um 11:48 Uhr von Peppino
Wie es sich damit in Deutschland verhält, weiß ich nicht.. Aber es ist gewiss auch für Euch interessant, dass man als NICHT-freigestellter Betriebsrat keinerlei Fahrtkosten-Entschädigung erhält, wenn man in seiner Freizeit zu einer BR-Sitzung kommt. Findet die Sitzung jedoch an einem anderen Ort (z. B. Filiale) statt, bekomme ich die Fahrtkosten ersetzt, selbst wenn ich ohnehin Dienst habe.
Die Begründung ist relativ simpel: Da die BR Arbeit "tunlichst" in der Freizeit verrichtet werden soll, gibts hier keinen Anlass auf km-Geld.
Erstellt am 31.10.2010 um 19:16 Uhr von Lotte
Peppino,
das ist aber in Deutschland anders. Vielleicht solltest Du erwähnen, dass es in Österreich so ist, sonst könnte das für einige hier etwas verwirrend sein. ;-)