Wegegeld für die Freistellung duch den Arbeitsortwechsel
Bin jetzt freigestellt im BR und muss dem Arbeitgeber nachweisen, das meine neue Arbeitsstätte nicht meinen Arbeitsplatz erzetzt, somit ich Anspruch auf Wegegeld habe. Kann mir jemand helfen unter welchem Paragraphen ich das finde?
Community-Antworten (1)
20.11.2017 um 15:31 Uhr
"und muss dem Arbeitgeber nachweisen, das meine neue Arbeitsstätte nicht meinen Arbeitsplatz erzetzt"
Wie bitte ?
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