Verfallen Überstunden bei Krank?
Eine BR Kollegein ging heute zur OP ins Krankenhaus. Auf dem genehmigten Dienstplan vom 01.11. hat sie in der 2. Zeile Überstundenfrei eingetragen. Nun sollen die 18 Überstunden verfallen, da sie krank ist. Krank ist doch wie gearbeitet. Wieso verfallen dann Überstunden, die vorher schon erwirtschaftet wurden. Weiß jemand die rechtliche Grundlage zu diesem Thema?
Community-Antworten (4)
28.10.2010 um 20:06 Uhr
Hallo Chrissy, Du hast eigentlich schon den richtigen Denkansatz, aber trotzdem einen kleinen Knoten in den Gedanken.
Krank ist doch wie gearbeitet. Genau so ist es
Dienstplan sieht von Mo-Fr jeden Tag 10 Std. vor, MA wird die ganze Woche krank, 50 Std. AZ sind gut zu schreiben
Dienstplan sieht Mo und Di jeweils 8 = 16 Std. vor und von Mi-Fr FZA für geleistete Überstunden, MA wird die ganze Woche krank, 16 Stunden AZ sind gut zu schreiben. Wenn frei im Gesund dann auch frei im Krank = Krank ist wie gearbeitet.
Die rechtliche Grundlage sind §§ 3 und 4 Entgeltfortzahlungsgesetz
28.10.2010 um 20:23 Uhr
chrissy, ergänzend zu nicoline: Die rechtliche Grundlage beruht auch auf die Rechtsprechung des BAG. Hier z. B.: http://lexetius.com/2003,3187 Schau mal unter RN 19.
29.10.2010 um 00:10 Uhr
Nur der Vollständigkeit halber: Urlaub gibts zurück wenn man krank wird.
29.10.2010 um 00:13 Uhr
qwert, dann aber ganz vollständig: mit ärztlicher Bescheinigung ;-)
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