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Verfallen Überstunden bei Krank?

C
chrissy
Jan 2018 bearbeitet

Eine BR Kollegein ging heute zur OP ins Krankenhaus. Auf dem genehmigten Dienstplan vom 01.11. hat sie in der 2. Zeile Überstundenfrei eingetragen. Nun sollen die 18 Überstunden verfallen, da sie krank ist. Krank ist doch wie gearbeitet. Wieso verfallen dann Überstunden, die vorher schon erwirtschaftet wurden. Weiß jemand die rechtliche Grundlage zu diesem Thema?

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Community-Antworten (4)

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nicoline

28.10.2010 um 20:06 Uhr

Hallo Chrissy, Du hast eigentlich schon den richtigen Denkansatz, aber trotzdem einen kleinen Knoten in den Gedanken.

Krank ist doch wie gearbeitet. Genau so ist es

Dienstplan sieht von Mo-Fr jeden Tag 10 Std. vor, MA wird die ganze Woche krank, 50 Std. AZ sind gut zu schreiben

Dienstplan sieht Mo und Di jeweils 8 = 16 Std. vor und von Mi-Fr FZA für geleistete Überstunden, MA wird die ganze Woche krank, 16 Stunden AZ sind gut zu schreiben. Wenn frei im Gesund dann auch frei im Krank = Krank ist wie gearbeitet.

Die rechtliche Grundlage sind §§ 3 und 4 Entgeltfortzahlungsgesetz

L
Lotte

28.10.2010 um 20:23 Uhr

chrissy, ergänzend zu nicoline: Die rechtliche Grundlage beruht auch auf die Rechtsprechung des BAG. Hier z. B.: http://lexetius.com/2003,3187 Schau mal unter RN 19.

Q
qwert

29.10.2010 um 00:10 Uhr

Nur der Vollständigkeit halber: Urlaub gibts zurück wenn man krank wird.

L
Lotte

29.10.2010 um 00:13 Uhr

qwert, dann aber ganz vollständig: mit ärztlicher Bescheinigung ;-)

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