Erstellt am 17.10.2006 um 23:41 Uhr von Fayence
Kann mir darunter nichts Rechtes vorstellen!
Sollen die KFZ jetzt längs und nicht mehr quer geparkt werden? Oder geht es um die Parkplatzvergabe?
Erstellt am 18.10.2006 um 09:39 Uhr von Angi1
Hallo Gasmann,
im Fitting steht zu § 87 Abs.1Punkt 1 RN 71
Mitbestimmungspflichtig sind:
Abstellen von Fahrzeugen und Belegungsordnung für Parkplätze. Dabei können AG und BR Gewicht auf umweltfreundliches Verhalten der Arbn. legen und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel fördern. Die Zurverfügungstellung von Parkplätzen kann aber nach § 87 vom BR nicht erzwungen werden.
MfG
Angi1
Erstellt am 18.10.2006 um 17:13 Uhr von Gasmann
Danke Angi1für deinen Hinweis ,hatte dort schon mal nachgeschaut ,aber wohl übersehen.
Es ist ein Betriebsgelände wonach jetzt nach Rang und Abteilung vor den jeweiligen Gebäuden geparkt werden muß.
Gasmann.