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Parkordnung von Dienst-KFZ;Privat-KFZ

G
Gasmann
Nov 2016 bearbeitet

Hallo wir haben seit kurzem einen neuen GF,erste Tat eine Parkorder für Kfz ohne Zustimmung bzw.Mitteillung des BR.

In Ordnung?

4.99303

Community-Antworten (3)

F
Fayence

18.10.2006 um 01:41 Uhr

Kann mir darunter nichts Rechtes vorstellen! Sollen die KFZ jetzt längs und nicht mehr quer geparkt werden? Oder geht es um die Parkplatzvergabe?

A
Angi1

18.10.2006 um 11:39 Uhr

Hallo Gasmann,

im Fitting steht zu § 87 Abs.1Punkt 1 RN 71 Mitbestimmungspflichtig sind: Abstellen von Fahrzeugen und Belegungsordnung für Parkplätze. Dabei können AG und BR Gewicht auf umweltfreundliches Verhalten der Arbn. legen und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel fördern. Die Zurverfügungstellung von Parkplätzen kann aber nach § 87 vom BR nicht erzwungen werden.

MfG Angi1

G
Gasmann

18.10.2006 um 19:13 Uhr

Danke Angi1für deinen Hinweis ,hatte dort schon mal nachgeschaut ,aber wohl übersehen.

Es ist ein Betriebsgelände wonach jetzt nach Rang und Abteilung vor den jeweiligen Gebäuden geparkt werden muß.

Gasmann.

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