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Entzug des Firmen KFZ und Vergütung - muss der geldwerte Vergütungsbestandteil bei Rückgabe des Wagens ausgeglichen werden?

K
Konrad
Jan 2018 bearbeitet

Ein Service Monteur bisher im Außendienst beschäftigt wechselt in den Innendienst. Das Firmen KFZ war auch zur privaten Nutzung überlassen. Ein privates KFZ hat er nicht benötigt. Nun möchte er in den Innendienst wechseln und das Fahrzeug abgeben. An seinem Gehalt soll sich nichts ändern. ABER: Die bisherige Nutzung eines Firmen- KFZ stellt einen geldwerten Vergütungsbestandteil dar, oder ?. Müßte der Verlust dieses Fahrzeugs nicht in der Vergütung angemessen ausgeglichen werden ? Gruß Konrad

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Community-Antworten (3)

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viktor

19.10.2005 um 14:19 Uhr

sehe ich eigentlich nicht so. Aber der Arbeitnehmer kann ja bei seinem Wechsel mit dem AG auch wieder über das Gehalt verhandeln.

A
adlatus

19.10.2005 um 18:26 Uhr

Auf der einen Seite fällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils weg. Also erstmal mehr Kohle lt. Gehaltsstreifen.

Aber darüber hinaus sollte mehr Geld drin sein, da er nun einen privaten PKW anschaffen und unterhalten muss. Und das kostet deutlich mehr, als der Wegfall der Versteuerung.

Gruß adlatus

K
Kölner

20.10.2005 um 07:42 Uhr

Ein Dienstwagen ist immer ein arbeitsplatzgebundenes Utensil. Dieses wird - soweit sich das Beschäftigungsverhältnis ändert - auch entsprechend gegeben oder wieder weggenommen. Die Versteuerung des "geldwerten Vorteils" ist lediglich ein fiskalisches Problem des Nutzers. Also entsprechend kein Lohnbestandteil. Ein Arbeitgeber wird und muss hier weder Ausgleich für den entgangenen Vorteil schaffen (z.B. durch eine Gehaltserhöhung) noch mit einem Zuschuss zum privaten PKW, dem AN die Mobilität ermöglichen.

Wechselt der AN nicht nur vorübergehend den Arbeitsplatz ist dies ggf. mit dem §99 BetrVG zu vereinbaren. Aber er möchte ja auch wechseln - eine Konsequenz ist der Verlust des Firmen-KFZ...

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