Hallo Kollegen,
Wir sind ein großes Unternhmen und fast alle MA ausschließlich im Aussendienst tätig.
Die Mehrheit hat eine Privtnutzungsabkommen für das Dienst KFZ.
Jetzt kam unser Geschäftsführer aufgrund der angeblich hohen Kosten auf die Idee die Fahrleistung auf
2000 km im Jahr für genehmigungspflichtige Privatfahrten zu beschränken (alles was über 100 km um den Wohnort ist, ist genehmigungspflichtig)
Diese Regelung trat Rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.
Viele Mitarbeiter haben natürlich diesen Rahmen bereits überschritten und dürfen für den Rest des Jahres nicht mehr genehmigungspflichtig Privat fahren.
Er beruft sich dabei auf wirtschaftliche Gründe die in einer Richtlinie stehen.
hier meine Frage:
Darf er diese Regelung nachträglich in Kraft setzen?
Handelt es sich vielleicht um eine einseitige Nutzungsänderung?
Muß er dem Betriebsrat oder Wirtschaftsausschuß die wirtschaftlichen Gründe benennen?

schon mal vielen Dank für eure Antworten
(wenn möglich mit Urteilen oder Gesetzestexten/links)