Erstellt am 28.10.2010 um 13:34 Uhr von wiewo
@rudella
Ihr habt doch sicher eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit. Was habt ihr denn dort vereinbart?
Erstellt am 28.10.2010 um 13:50 Uhr von rkoch
> kann der AG werend der Kurzarbeit die Premienvorgaben erhöhen?
IMHO nein.
Kurzarbeitergeld wird von der AfA nur gewährt, wenn tatsächlich ein Auftragsmangel zu Arbeitsausfällen führt. Eine Erhöhung der Prämienvorgaben sagt hingegen aus, das in der gleichen Zeit eine höher Arbeitsleistung abgefordert wird. Damit wird quasi weniger Zeit zur Ableistung der gleichen Arbeitsleistung angestrebt als ohne Kurzarbeit. Die Kurzarbeit wäre also zumindest teilweise vermeidbar gewesen (wenn die AN mit der selben Arbeitsleistung gearbeitet hätten). Das widerspricht aber dem Kurzarbeitsgrundsatz.