Urlaubsverrechnung mit unterschiedlichen Arbeitszeiten
Hallo, bei uns wird an den Wochentagen unterschiedlich gearbeitet. Montags bspw. 8 Stunden und Mittwoch nur 5 Stunden. Bei Urlaub an diesen Tagen wird auch nur die angegebene Stundenzahl also Montags 8 Stunden und Mittwochs 5 Stunden verrechnet. In anderen Betrieben wird bei einer 40 Stundenwoche je Urlaubstag immer 8 Stunden gebucht. So dass bspw. bei Urlaub am Mittwoch man automatisch +3 Stunden gutgeschrieben bekommt. Welche Regelung ist denn zutreffend und gibt es hierzu ein Verweis auf das Bundesurlaubsgesetz? Vielen Dank.
Community-Antworten (12)
05.10.2021 um 19:19 Uhr
Urlaub ist bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht. Eine Firma, die einem MA +3 Stunden gibt, handelt nicht unbedingt "nach den Regeln". Andererseits ... wenn mittwochs nur 5 Stunden gearbeitet wird, dann sollte man das wohl so machen, damit die Leute nicht nur Mo, Di, Do, Fr Urlaub nehmen.
Im BUrlG gibt es keinen Hinweis darauf, wieviele Stunden man gutschreiben müsste. Bei einer 5 Tage Woche und 40 Stunden die zu arbeiten sind, macht es aber natürlich Sinn, pro Tag 8 Stunden zu buchen.
06.10.2021 um 09:59 Uhr
Weder durch Urlaub noch durch Krankheit dürfen Plus- oder Minusstunden entstehen. Es wird mit Urlaubstagen gerechnet. Der Verdienst errechnet sich aus dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen s. auch §11 BUrlg
06.10.2021 um 10:54 Uhr
Hmm xyz68. Die Stunden sind gefragt. Das einfachste System sowohl für den AN als auch für den AG ist den Druchschnitt zu rechnen. Das hat unserem Chef der Arbeitgeberverband geraten.
hab mal so was ähnliches gefunden:
Diese Regelung "Die Mitarbeiterin arbeitet flexibel" kann immer zu Streitigkeiten führen.
Was ist wenn der Chef sagt, der freie Tag ist der Pfingstmontag und sie hat die Woche nach Pfingsten komplett zu arbeiten?
Davor ist es der Karfreitag.... usw.
Wenn der freie Tag immer flexibel ist, so wäre bei mir der freie Tag nie auf einem Feiertag...
Wenns auch ungewöhnlich klingt so würde ich vorschlagen, dass die Mitarbeiterin die Stunden auf 5 Tage die Woche Arbeit aufteilt (hat dann auch mehr Tage Urlaub). Also bei z.B. 20 Stunden muss sie jeden Tag 4h arbeiten.
Dann kann man an 4 Tagen Plusstunden aufbauen, die man an einem Tag dann abfeiert.
Folge: Bei Urlaub (und Krankheit) ist dann nur Wochenstunden/5 wie gearbeitet. Wenn sie an einem freien Tag krank ist (oder auch Urlaub hat) so bekommt sie aber auch die regulären Stunden (Durchschnittsstunden).
In Summe bleibt das aber gleich. Ich habe das mit einer theoretischen 20 Tagewoche auch durchgerechnet und es ist gleichgeblieben.
Und da ich den nächsten Post schon sehe.... "Urlaub ist wie gearbeitet" ...
Das ist ja so. Sie hat dann im obigen Beispiel 4h gearbeitet. Wirklich arbeitet Sie aber jeden Tag 4+1h.
Wenn du das so rechnest sind sogar Feiertage mit berücksichtigt-> Da man eigentlich den Schnitt von den Feiertagen rechnen muss. Mal müsste man arbeiten und mal nicht.
Edith: Eine Kollegin von mir arbeitet immer Montags und Mittwochs, da (vor allem der Montag) im Jahr am öftesten ein Feiertag ist (Pfingsten; Ostern).
Probiers mal aus, das mit meinem System kommt immer hin.
Und da können auch meinetwegen alle Montage ein Feiertag sein. Der Schnitt stimmt immer.
Funktioniert übrigens auch mit einer Person die einmal die Woche an irgendeinem Tag arbeitet... ->
5h an einem Tag
Also 5 Stundenwoche auf 5 Tage... also Verpflichtung jeden Tag eine Stunde
Montag arbeitest du 1+4h (Konto +4h). Dienstag arbeitest nicht (Konto -1h). Mittwoch bist krank (Konto+-0). Donnerstag Feiertag (Konto +-0). Freitag arbeitest wieder nicht (Konto-1h). Da hast am schluss Konto +2h.
Urlaub ist aber dann jeden Tag zu nehmen (Urlaubsanspruch wie eine 5 Tagewoche) und krank auch an nicht arbeitswilligen Tagen möglich.
Cherry Picking ist dann aber nicht mehr möglich (von beiden Seiten).
06.10.2021 um 11:59 Uhr
das mit den fleixblen freien Tagen und Feiertagen ist abhängig von der Av-Regelung, d.h. einfach so kann der Ag nicht alle freien tage auf Feiertage legen.
Wird keine Regelung getroffen, will die Literatur dem Arbeitnehmer mit einer Durchschnittsbetrachtung der Vergangenheit entgegenkommen: wurde in der Vergangenheit an dem Wochentag, auf den der Feiertag fällt, häufig gearbeitet, soll eine Vermutung für einen Arbeitsausfall am Feiertag sprechen. Diese Vermutung hätte der Arbeitgeber zu widerlegen.
Und wenn man mit Durchschnittsstunden rechnet, widerspricht das den gesetzlichen Regelungen. Man bekommt einfach den Tag mit den üblichen Stunden vergütet.
Wenn ich eine 4-Tage-Woche habe, dann kann ich nicht 5-Tage-Urlaub nehmen. Es widerspricht jegliche Logik, an Tagen an denen keine Arbeitspflicht besteht, sich von der Arbeitspflicht befreien zu lassen.
Zitat: ... krank auch an nicht arbeitswilligen Tagen möglich. --> auch nicht schlecht :-)
06.10.2021 um 11:59 Uhr
"Weder durch Urlaub noch durch Krankheit dürfen Plus- oder Minusstunden entstehen."
Keine Minusstunden ... o.k.! Aber wieso sollte es einem AG verboten sein, eine Regelung einzuführen, wo man bei Krankheit Plusstunden sammelt?
Und es geht ja eben um "mit wievielen Stunden wird gerechnet" ... denn "wenn es keine Minusstunden geben darf" ... muss ja klar sein, mit wievielen Stunden gerechnet wird.
06.10.2021 um 13:38 Uhr
Gerechnet wird beim Verdienst mit dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen. Wobei hier auch Zuschläge mit einfließen.
Der Gesetzgeber geht nun einmal von Urlaubstagen aus und nicht von Urlaubsstunden.
Da es bei uns eine Gehaltsabrechnung gibt (wir haben keinen Stundenlohn) Trifft diese Zirkelei mit den Stunden bei uns nicht zu. Und ja, auch wir haben Kollegen und Kolleginnen in Teilzeit, hier ist die Verteilung aber festgelegt.
06.10.2021 um 13:54 Uhr
Mit dem Durchschnitt ist auch nicht Plus oder Minusstunden gemeint.
Angenommen einer arbeitet sehr unterschiedlich. Am Montag 9h am Dienstag 1h am Mittwoch 4h und am Donnerstag 1h und am Freitag 9h. Also eine 25h Woche. Wenn man jetzt den Durchschnitt nimmt dann kommt er jeden Tag auf 5h. Also am Montag 5h und +4 Aufs Zeitkonto. Am Dienstag 1h also -4h aufs Zeitkonto etc.
Das macht er eine Woche dann ist er +-0. In der Nächsten Woche ist er am Mittwoch und am Donnerstag krank. Also Montag +4h aufs Zeitkonto am DIenstag -4h am Mitwoch (+-0) Donnerstag (+-0) und am Freitag +4h.
Das funktioniert auch bei sich verändernden Arbeitszeiten (Gleitzeit)....
06.10.2021 um 14:11 Uhr
Die Rechung geht nur auf, wenn man Wochenweise Urlaub nimmt, und dann ist auch egal an welchem Wochentag wie viele Stunden anstehen. wenn er also nur Dienstag Urlaub nimmt, muss er 4 Stunden nacharbeiten, weil ihm 4-Minusstunden auf das Zeitkonto geschrieben werden. Dann muss er quasi den nächsten Urlaubstag an einem 9-Stundentag nehmen, um durch Urlaub keinen Nachteil zu haben. Du darfst nicht vergessen: der AN beantragt den Urlaub, der AG muss ihn nicht genehmigen, auch wenn der AG die Wünsche des AN beachten muss. Bei einer solchen Regelung ist der AN ganz klar im im Nachteil.
06.10.2021 um 16:11 Uhr
Das ist nicht richtig. Wenn er Urlaub hat werden ihm die durchschnittlichen Stunden gutgeschrieben (aber aufs Zeitkonto +-0). Der Mitarbeiter arbeitet Durchschnitt +- Zeitkonto. Urlaub und Krankheit ist wie Durchschnitt. Bei meinem obigen Beispiel hat er (wie gewünscht) am Dienstag Urlaub. Also +-0. Also Montag +4; Dienstag (Urlaub) +-0; Mittwoch -1; Donnerstag -4; Freitag +4. Summe +3h. Wenn er nur Montag Urlaub hat +-0 aufs Zeitkonto. Rest der Woche normal: -4h da er ja an den anderen Tagen weniger als Durchschnitt arbeitet. Logisch dass hier ab und zu die AN ins Minus oder ins Plus rutschen. Sollte man halt eine Grenze setzen.
Dass dein System nicht funktioniert: sehr überspitzt Montag 9h Dienstag bis Freitag 0,25h Jetzt arbeite ich an einem Tag pro Woche 1h mehr. Das mache ich 20 Wochen. Danach nehme ich mir immer am Montag frei (Urlaub) und Dienstag -Freitag baue ich Überstunden ab.... Somit habe ich, bei 30 Tagen Urlaub, mein Jahrespensum in 20 Wochen durch.... juhuuu Da fange ich auch an.
Wird bei Durchschnitt aber leider anders gerechnet: 9h+4*0,25h=10h Also jeden Tag 2h. Urlaub ist auch wie 2h.
06.10.2021 um 16:35 Uhr
ihr könnt zwar vereinbahren wie ein Urlaubstag "vergütet" wird, mit einem durchschnittlichen Betrag bezogen auf den durchschnittlichen Stundensatz pro Tag, aber es darf nicht dazu führen,das dem Zeitkonto Plus-oder Minusstunden zugeführt werden.
Geld- und zeitkonto sind hier zwei unterschiedliche Faktoren.
06.10.2021 um 18:25 Uhr
Wird es ja nicht.... Jeder AN muss an jedem Tag die durchschnittlichen Stunden arbeiten. Bei Urlaub ist es ja +-0.
07.10.2021 um 13:02 Uhr
ihr könnt zwar vereinbahren wie ein Urlaubstag "vergütet" wird, mit einem durchschnittlichen Betrag bezogen auf den durchschnittlichen Stundensatz pro Tag, aber es darf nicht dazu führen,das dem Zeitkonto Plus-oder Minusstunden zugeführt werden.
Geld- und zeitkonto sind hier zwei unterschiedliche Faktoren."
Hmmmm .... was haben denn die Links mit der Fragestellung zu tun? Und wo in den Links finde ich dann die Punkte, die zu den anschließend getätigten Aussagen a la:
"aber es darf nicht dazu führen,das dem Zeitkonto Plus-oder Minusstunden zugeführt werden."
Ich kann das jedenfalls nicht erkennen.
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