Vertrauensarbeitszeit und nun Servicezeiten
Wir haben in unseren Betrieb Vertrauensarbeitszeit, d.h. wir müssen irgendwann in der Woche 40 Std. arbeiten und schreiben dies auch selber auf. Nun haben wir einen neuen Kunden bekommen, mit dem die Geschäftsführung Servicezeiten von 8 - 18 Uhr vereinbart hat. In dieser Zeit müssen nun die betreffenden MA in Schichten vor Ort sein. Haben wir hier die Möglichkeit über §87 unser Mitspracherecht gültig zu machen?
Community-Antworten (3)
28.10.2010 um 09:58 Uhr
Moin, aber natürlich habt ihr MBR nach §87.
28.10.2010 um 13:00 Uhr
Da es aber keine Definition der Vertrauensarbeitszeit gibt und es immer so gelebt wurde, dass je nach Bedarf des Kunden und des Projektes mehr oder weniger gearbeitet wurde habe ich ein Argumentationsproblem, da der Kunde diese Servicezeit hat.
Was haben wir denn trotzdem für Möglichkeiten. Sorry wenn ich nochmal nachfragen muss, aber wir sind alle noch ganz frisch im Amt.
28.10.2010 um 13:29 Uhr
Der AG will/muß/möchte wegen der Anforderungen des neuen Kunden die gewohnten Arbeitszeiten/gewohnheiten ändern. Ihr legt die Rahmenbedingungen für diese Arbeit- bzw. Funktionszeiten (Servicezeiten) per BV fest.
Verwandte Themen
Einzelvertrag oder Servicezeiten?
ÄlterGuten Morgen ihr Helfer, wir hatten bei der letzten Sitzung eine Diskussion mit dem Produktionsleiter (PL) und dem Geschäftsführer. Kurze Vorgeschichte: Ich (BRV) habe Teilzeit beantragt, wegen Fa
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Änderung der Servicezeiten
ÄlterHallo zusammen, aktuell haben wir bei uns im Betrieb Servicezeiten von 07:00 bis 24:00 Uhr. In dieser Zeit werden die AN verplant. Der AG möchte diese Servicezeiten nun von 07:30 bis 22:30 Uhr abände
Betriebsvereinbarung mit Verweis auf unbestimmte Begriffe / Änderungsvorbehalt
ÄlterHallo zusammen, in unserem Betrieb (regionales Stadtwerk) soll eine neue Betriebsvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit verhandelt werden. Die bestehende Regelung ist 12 Jahre alt und nicht sehr pro
Vertrauensarbeitszeit aber BR will Gleitzeit per BV beschliessen - Darf er das?
ÄlterHallo, Wir haben in unserem Betrieb etwa 45 Angestellte. Diese sollten in ihrem Arbeitsvertrag einen Zusatz unterschreiben: Vertrauensarbeitszeit". Bis auf einige Ausnahmen haben es alle getan. Nac