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Vertrauensarbeitszeit und nun Servicezeiten

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IsisIsis
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben in unseren Betrieb Vertrauensarbeitszeit, d.h. wir müssen irgendwann in der Woche 40 Std. arbeiten und schreiben dies auch selber auf. Nun haben wir einen neuen Kunden bekommen, mit dem die Geschäftsführung Servicezeiten von 8 - 18 Uhr vereinbart hat. In dieser Zeit müssen nun die betreffenden MA in Schichten vor Ort sein. Haben wir hier die Möglichkeit über §87 unser Mitspracherecht gültig zu machen?

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Community-Antworten (3)

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Werner

28.10.2010 um 09:58 Uhr

Moin, aber natürlich habt ihr MBR nach §87.

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IsisIsis

28.10.2010 um 13:00 Uhr

Da es aber keine Definition der Vertrauensarbeitszeit gibt und es immer so gelebt wurde, dass je nach Bedarf des Kunden und des Projektes mehr oder weniger gearbeitet wurde habe ich ein Argumentationsproblem, da der Kunde diese Servicezeit hat.

Was haben wir denn trotzdem für Möglichkeiten. Sorry wenn ich nochmal nachfragen muss, aber wir sind alle noch ganz frisch im Amt.

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Werner

28.10.2010 um 13:29 Uhr

Der AG will/muß/möchte wegen der Anforderungen des neuen Kunden die gewohnten Arbeitszeiten/gewohnheiten ändern. Ihr legt die Rahmenbedingungen für diese Arbeit- bzw. Funktionszeiten (Servicezeiten) per BV fest.

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