Wir haben in unseren Betrieb Vertrauensarbeitszeit, d.h. wir müssen irgendwann in der Woche 40 Std. arbeiten und schreiben dies auch selber auf.
Nun haben wir einen neuen Kunden bekommen, mit dem die Geschäftsführung Servicezeiten von 8 - 18 Uhr vereinbart hat. In dieser Zeit müssen nun die betreffenden MA in Schichten vor Ort sein.
Haben wir hier die Möglichkeit über §87 unser Mitspracherecht gültig zu machen?