Nun haben wir einen neuen Kunden bekommen, mit dem die Geschäftsführung Servicezeiten von 8 - 18 Uhr vereinbart hat. In dieser Zeit müssen nun die betreffenden MA in Schichten vor Ort sein.
Haben wir hier die Möglichkeit über §87 unser Mitspracherecht gültig zu machen?
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitszeitrecht
Arbeitszeitmodelle kennen und sich als Betriebsrat aktiv einbringen