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Änderung der Servicezeiten

D
Denderin
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

aktuell haben wir bei uns im Betrieb Servicezeiten von 07:00 bis 24:00 Uhr. In dieser Zeit werden die AN verplant. Der AG möchte diese Servicezeiten nun von 07:30 bis 22:30 Uhr abändern. Obliegt dem BR hier nach § 87 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht? Möglicherweise hat diese Änderung zur Folge, dass einige AN ihr wöchentliches Stundensoll nicht mehr erreichen können.

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Community-Antworten (1)

T
takkus

26.02.2019 um 16:21 Uhr

Selbstverständlich seid ihr dabei in der Mitbestimmung. Eindeutiger geht es ja nicht. § 87 abs. 1 Ziffer2 BetrVG

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