Änderung der Servicezeiten
Hallo zusammen,
aktuell haben wir bei uns im Betrieb Servicezeiten von 07:00 bis 24:00 Uhr. In dieser Zeit werden die AN verplant. Der AG möchte diese Servicezeiten nun von 07:30 bis 22:30 Uhr abändern. Obliegt dem BR hier nach § 87 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht? Möglicherweise hat diese Änderung zur Folge, dass einige AN ihr wöchentliches Stundensoll nicht mehr erreichen können.
Community-Antworten (1)
26.02.2019 um 16:21 Uhr
Selbstverständlich seid ihr dabei in der Mitbestimmung. Eindeutiger geht es ja nicht. § 87 abs. 1 Ziffer2 BetrVG
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