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Einzelvertrag oder Servicezeiten?

G
Gustl
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen ihr Helfer, wir hatten bei der letzten Sitzung eine Diskussion mit dem Produktionsleiter (PL) und dem Geschäftsführer. Kurze Vorgeschichte: Ich (BRV) habe Teilzeit beantragt, wegen Familie ( weil sie zu kurz kommt), 30 Std., Vertragszusatz: "Die Arbeitszeit wird auf die Woche, Mo.-Fr., verteilt geleistet." Also keine feste Arbeitszeit. Der PL, der nicht über unserer Abteilung steht, hat sich geärgert, dass an einem besagten Tag keiner von unserer Abteilung, ich (Teilzeitler) und ein Kollege (der Springer ist und außerhalb der Abteilung eine andere Anlage bedient) da war um die Servicezeiten einzuhalten. In der Vergangenheit hat der Informationsfluss dafür gesorgt, dass wir rechtzeitig planen konnten und länger da waren. Aber für diesen einen Tag bekamen wir die Info zu spät, hab mich aber bereit erklärt, länger da zu bleiben. Nun meine Frage. Was greift? Das in meinem Vertrag stehende, oder? Die Servicezeiten in unserer Abteilung sind doch nicht einhaltbar mit einem Springer (der Kollege) und mir als Teilzeitler und Betriebsrat, der ja sein Amt nachkommen muss? Zudem steht in unserer Betriebsvereinbarung, dass zu den Servicezeiten ein MA ansprechbar sein muss. Das ist doch genauso telefonisch möglich, oder? Was denkt ihr drüber oder habt ihr so einen ähnlichen Fall?

Danke schon mal für die Antworten. Gruß, Gustl.

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Community-Antworten (3)

H
Hoppel

22.02.2013 um 08:00 Uhr

@ Gustl

"Zudem steht in unserer Betriebsvereinbarung, dass zu den Servicezeiten ein MA ansprechbar sein muss. Das ist doch genauso telefonisch möglich, oder?"

Scherzkeks, wer soll hier beurteilen können, ob während dieser Servicezeit ein AN persönlich ansprechbar sein muss oder nicht.

Wenn der AG Servicezeiten personell abgedeckt haben will, muss er halt auch entsprechende organisatorische Maßnahmen ergreifen. Und wenn der AV eines AN keine konkrete Verteilung der Arbeitszeit beinhaltet, muss halt rechtzeitig geplant werden. Analog zu §12 Abs.2 TzBfG ist die Lage der AZ mind. 4 Tage im voraus mitzuteilen.

"Nun meine Frage. Was greift? Das in meinem Vertrag stehende, oder? "

Verstehe die Frage nicht! Was soll denn sonst greifen, wenn nicht Dein AV?

L
Lotte

22.02.2013 um 08:37 Uhr

Hallo Hoppel und Gustl, im AV steht ja anscheinend nicht wirklich etwas auf dem ersten Blick für dieses Thema hilfreiches ;)

Auf dem zweiten Blick stellt sich natürlich die Frage: Sind Überstunden vereinbart? Kommt es durch das "Längerbleiben" überhaupt zu Überstunden? Neben dem wenigen was da im AV steht gilt natürlich auch noch die Rechtsprechung und Gesetze und TV und BV, aber das weißt Du doch als BRV auch selbst... LG Lotte

G
gironimo

22.02.2013 um 10:27 Uhr

Ich kann doch nur hoffen, dass Eure BV zur Arbeitszeit nicht so verfasst ist, dass der AG festlegen kann, wer wann arbeitet. Wenn Servicezeiten abgedeckt werden müssen, muss der Vorgesetzte einen Dienstplan entwickeln, der natürlich mitbestimmungspflichtig ist.

Wenn es aber bei Euch nun einmal so ist, dass sich die Kollegen untereinander mehr oder weniger locker absprechen, kann es eben auch mal zu Problemen kommen.

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