Guten Morgen ihr Helfer,
wir hatten bei der letzten Sitzung eine Diskussion mit dem Produktionsleiter (PL) und dem Geschäftsführer.
Kurze Vorgeschichte:
Ich (BRV) habe Teilzeit beantragt, wegen Familie ( weil sie zu kurz kommt), 30 Std., Vertragszusatz: "Die Arbeitszeit wird auf die Woche, Mo.-Fr., verteilt geleistet."
Also keine feste Arbeitszeit.
Der PL, der nicht über unserer Abteilung steht, hat sich geärgert, dass an einem besagten Tag keiner von unserer Abteilung, ich (Teilzeit`ler) und ein Kollege (der Springer ist und außerhalb der Abteilung eine andere Anlage bedient) da war um die Servicezeiten einzuhalten. In der Vergangenheit hat der Informationsfluss dafür gesorgt, dass wir rechtzeitig planen konnten und länger da waren. Aber für diesen einen Tag bekamen wir die Info zu spät, hab mich aber bereit erklärt, länger da zu bleiben.
Nun meine Frage. Was greift? Das in meinem Vertrag stehende, oder? Die Servicezeiten in unserer Abteilung sind doch nicht einhaltbar mit einem Springer (der Kollege) und mir als Teilzeit`ler und Betriebsrat, der ja sein Amt nachkommen muss?
Zudem steht in unserer Betriebsvereinbarung, dass zu den Servicezeiten ein MA ansprechbar sein muss. Das ist doch genauso telefonisch möglich, oder?
Was denkt ihr drüber oder habt ihr so einen ähnlichen Fall?

Danke schon mal für die Antworten.
Gruß, Gustl.