Erstellt am 05.10.2021 um 10:07 Uhr von Catweazle
Nach meiner Rechnung hat sie einen Anspruch von 19 Tagen. 8/12 von 29.
Erstellt am 05.10.2021 um 10:14 Uhr von IlkaB
Steht dazu etwas in ihrem Arbeitsvertrag, z.B. ein Hinweis, dass der Urlaub im Jahr des Eintritts/Austritts nur anteilig gewährt wird? "pro rata temporis"
Mit dem Eintritt am 1.4. hat die Kollegin ab dem 1.10. einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Mit der o.g. Klausel würde der Urlaub auf anteilig 8 von 12 Monaten verkürzt. 29/12*8=19,3 Tage, da nicht abgerundet werden darf wäre das dann ein Anspruch von 20 Tagen, was auch dem gesetzlichen Mindesturlaub entspricht, der durch die "pro rata temporis"-Klausel nicht unterschritten werden darf.
Existiert die pro rata temporis-Klausel, hat sie 20 Tage Urlaubsanspruch. Existiert diese nicht, hat sie 29 Tage Anspruch.
Erstellt am 05.10.2021 um 13:29 Uhr von A.Mar
Die Klausel existiert im Vertrag nicht, nein!
Vielen Dank für die Antwort! Uns ist wichtig, dass da keine Fehler passieren!
Erstellt am 05.10.2021 um 14:05 Uhr von fantil
§ 4 BUrlG
Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
§ 5 BUrlG
Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Erstellt am 05.10.2021 um 15:04 Uhr von xyz68
Auch im Tarifvertrag, so einer gelten sollte, kann es hierzu eine Regelung geben.