Anspruch auf Urlaub in den Ferien?
Liebe Wissenden
Zurzeit liegen hier die Urlaubslisten für das kommende Jahr aus. Üblicherweise tragen sich die Kollegen MIT Kindern in den Ferien ein, die OHNE Kinder außerhalb. Aber wie haben momentan viele Eltern. Dabei gibt es Abteilungen, in denen immer nur EIN Mitarbeiter in Urlaub darf. Entsprechend gibt es Überschneidungen.
An uns (BR) geht folgende Frage: Gibt es irgendein Recht auf Urlaub in den Ferien?
Oder ist das nur so üblich oder halt ein ungeschriebenes Gesetz. Eur Meinung interessiert mich.
Community-Antworten (11)
26.10.2010 um 10:50 Uhr
@smynt
gibt es bei euch im Betrieb eine BV zur Urlaubsregelung? Dort werden üblicherweise die "Bedingungen" für die Urlaubsregelung betriebsintern zwischen AG und BR für alle MA verbindlich geregelt. Solltet ihr keine haben, AG unverzüglich auffordern, mit euch eine abzuschließen.
Ansonsten gilt das BUrLG und die Regelungen da drin.
Gruß Galaxy
26.10.2010 um 11:01 Uhr
Unbedingt als BR mit dem AG über urlaubsgrundsätze verhandeln. Aber eines ist auch klar: nur weil ich ein Kind habe gibt es keine Garantie für Urlaub in den Ferien
26.10.2010 um 11:09 Uhr
Und noch was: Es gibt im Jahr 15 oder 16 Wochen Ferien - nicht nur die im Sommer...
26.10.2010 um 11:21 Uhr
@Petrus Manchen geht es nicht um Urlaub zum Zeitpunkt der Ferien sondern um Betreuung des schulpflichtigen Kindes in der "schullosen" Zeit! Das gilt im Übrigen auch für Eltern und Elternteile eines noch nicht schulpflichtigen Kindes, welches aber in einer Krippe oder einem Kindergarten untergebracht ist. Auch diese Einrichtungen schließen gerne in Ferienzeiten! Der gern aus der Hüfte geschossene Verweis auf Großeltern (oder andere Verwandte)führt sich in Zeiten der immer länger ausgestalteten Lebensarbeitszeit selbst ad absurdum und ist außerdem in den wenigsten Fällen tatsächlich angebracht! Willkommen als Eltern in der deutschen Arbeitswelt
Gruß PT Netty
26.10.2010 um 11:29 Uhr
Eine BV haben wir nicht. Und es geht in diesem Falle nicht nur um die Sommerferien.
Danke für den Hinweis auf das BUrLG. Dort steht: (1) 1Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Ich nehme an "soziale Gesichtspunkte" bedeutet Eltern/Schulferien. Und "dringende betriebliche Belange" heißt, dass eben nicht 2 Kollegen gleichzeitig in Urlaub gehen dürfen.
Dann wird das wohl so sein, dass man in einem Jahr Urlaub in den Ferien bekommt, im anderen halt nicht. Aber einen ANSPRUCH gibt es offensichtlich nicht.
26.10.2010 um 11:52 Uhr
@PTNetty: Ich kenne das Problem. Ist aber in Wessiland das ausschließliche Problem der Eltern (wenn sie denn keine Oma zur Hand haben) - und die jetzige Regierung zahlt lieber Herdprämie, statt daran was zu ändern... Oder vergräbt Bahnhöfe, statt Ganztagskindergärten oder Schulhorte zu bauen. Meine Frau hat auch schon ihr Einkommen während der Ferien ungekürzt an eine Tagesmutter weiterreichen dürfen.
Ändert aber nichts an den rechtlichen Rahmenbedingungen. Zwei Wochen Familienurlaub in irgendwelchen Ferien - der Rest könnte schwierig werden.
@smynt
"soziale Gesichtspunkte" bedeutet Eltern/Schulferien
Zum Beispiel.
dringende betriebliche Belange" heißt, dass eben nicht 2 Kollegen gleichzeitig in Urlaub gehen dürfen
könnte es heißen. Müsst ihr prüfen, ob das zutrifft. Was passiert bei einer Grippewelle, d.h. 3 Leute in der Abteilung sind gleichzeitig krank? Bricht dann die Firma zusammen? Was ist mit befristeten Urlaubsvertretern?
26.10.2010 um 12:23 Uhr
Urlaubsablehnung wegen betriebl. Belange würde ich als BR immer nutzen um den AG aufzufordern sich mal zusammen zu setzen und sich über die §§ 92 und 92a zu unterhalten. Wenn man dies macht könnte man auch sehen ob man eine freiwillige BV über Mindestarbeitsplatzbesetzung hin zu bekommen.
26.10.2010 um 15:20 Uhr
dringende betriebliche Belange" heißt, dass eben nicht 2 Kollegen gleichzeitig in Urlaub gehen dürfen
könnte es heißen.
Tut es aber i.d.R. nicht. Betonung liegt auf DRINGENDE betriebliche Belange. Und da ist die Rechtsprechung (relativ) eindeutig. Sowohl der Umstand das die Kollegen Urlaub haben als auch das es bei zwei Kollegen zu derartigen Kollissionen kommen kann sind dem AG bekannt, er hat also die Verpflichtung geeignete Maßnahmen (Vertreter) zu ergreifen. Dieses Risiko kann er bestenfalls nur ausnahmsweise (in kleineren Betrieben in denen Vertreter eine unzumutbare Belastung darstellen würden) in der Form auf die AN abwälzen das er Verlangt, das je nur einer in Urlaub gehen darf. Genau genommen muss er sogar dafür sorgen, das durch den Ausfall von 50% Arbeitskraft nicht unzumutbare Belastungen für den AN entstehen. Erst wenn mindestens zusätzliche, unplanbare Umstände hinzutreten kann von einem DRINGENDEN betrieblichen Bedarf gesprochen werden.
Dazu WEDDE zu §7 BUrlG Dringende betriebliche Belange Nicht jede Störung des Betriebsablaufes ist bereits ein dringendes betriebliches Belang. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Eine abschließende Aufzählung verbietet sich. Dringende betriebliche Belange können u. a. sein: Unterbesetzung wegen eines unerwartet hohen Krankenstandes, eine unerwartet hohe Arbeitsmenge durch einen zusätzlichen Auftrag, branchenspezifisch besonders arbeitsintensive Zeiten (Jahresabschluss in Banken), Betriebsferien
Das ein anderer AN in Urlaub gehen möchte zählt nach dieser Aufzählung (auch wenn sie nicht abschließend ist) nicht dazu, obwohl das doch wohl der häufigste Anwendungsfall ist.
26.10.2010 um 18:29 Uhr
@Petrus Ich leiste ganz kleinlaut Abbitte
Hatte deinen Beitrag eher in die Ecke von:
- da kann man doch auch mal anders Urlaub nehmen als immer nur im Sommer alle gleichzeitig! gesteckt.
Entschuldigung, da waren wohl ein paar Schlüsselreize versteckt auf die ich angesprungen bin. Das ist das Problem wenn Mimik, Gestik und Tonfall fehlen. ;-))
Leider ist das ein Thema bei dem sich Ost und West inzwischen erschreckend linear aufeinander zu bewegen und das nicht zum Vorteil der erziehenden Arbeitnehmer.
Gruß PT Netty
Und wenn ich jetzt zum dritten Mal wieder gelöscht werde, also mein Beitrag, dann war es wohl mal wieder der letzte Beitrag für ne Weile. Ich dachte echt das läge hinter uns. Wobei ich außerdem nichts finden kann was eine Löschung rechtfertigen würde!
26.10.2010 um 19:28 Uhr
@PTNEtty:
Hatte deinen Beitrag eher in die Ecke von:
- da kann man doch auch mal anders Urlaub nehmen als immer nur im Sommer alle gleichzeitig! gesteckt.
Im Arbeitsrecht ist ja auch genau dies so vorgesehen. Dass das mit der gesellschaftlichen Realität kollidiert, ist wiederum Sozialpolitik. Und jetzt könnte man trefflich darüber diskutieren, wofür "S" oder "C" in den Parteibezeichnungen stehen...
Entschuldigung, da waren wohl ein paar Schlüsselreize versteckt auf die ich angesprungen bin. Das ist das Problem wenn Mimik, Gestik und Tonfall fehlen. ;-))
Die sind vorhanden - im bundesdeutschen Rechtssystem :-/ Und erstmal müssen wir als BR leider mit dem leben, was wir haben. Und versuchen, das beste draus zu machen... Und dann sind zwei Wochen in den Ferien für Erziehende jedes Jahr besser als nach Nasenfaktor alle 2 oder 3 Jahre. Wobei die Hinweise von RainerW und RKoch durchaus berechtigt sind. Darum ja auch meine Frage, ob der Laden ab 2 kranken MA zusammenbricht...
Leider ist das ein Thema bei dem sich Ost und West inzwischen erschreckend linear aufeinander zu bewegen und das nicht zum Vorteil der erziehenden Arbeitnehmer.
seufz Und wenn man schon nicht den Osten in der Sozialpolitik zum Vorbild nimmt, dann könnte man zumindest nach Westen gucken. Auch die Franzosen sind uns in Sozial-, Familien-, Bildungspolitik und vermutlich noch einigem mehr um Längen voraus.
26.10.2010 um 20:15 Uhr
Willkommen als Eltern in der deutschen Arbeitswelt
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