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Probleme mit Urlaubs BV

S
Sissi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich hab eine Frage zur Urlaubs- BV. Wir haben eine vereinbart wo vermerkt ist, wieviele Mitarbeiter aus der gesamten Firma zur gleichen Zeit in Urlaub gehen können. Es ist so, dass die Mütter in den Ferien berücksichtigt werden. Da nächstes Jahr die Schulferien in Hessen sehr spät sind, gibt es Probleme mit der Anzahl der MA, die in Urlaub dürfen. Da in der Sommerzeit nicht genug Platz ist für alle. Jetzt haben die Vorgesetzten einfach entschieden, dann dann die Mütter in den Ferien nur noch 2 Wochen am Stück Urlaub machen dürfen un die MA ohne Kinder auch in die Ferien gelegt, damit alle im Sommer 2 Wochen Urlaub nehmen können. Ist das erlaubt, bzw. wann man da als BR machen? Es steht in der BV nichts drin, dann Mütter 3 Wochen am Stück nehme dürfen. Es gibt keinen Tarif bei uns. Deshalb hat man einfach den Urlaub gekürzt. Danke im Voraus für Eure Hilfe bzw. Antworten.

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Community-Antworten (7)

S
schmitti

10.12.2013 um 20:02 Uhr

Diese BV ist in bestimmten Teilen zu mindest NICHTIG. Denn sie schränkt unzulässigerweise die Rechte der AN lt. Bundesurlaubsgesetz ein.

S
Sissi

10.12.2013 um 20:31 Uhr

o.k. und was heisst das jetzt genau?

P
Pjöööng

10.12.2013 um 21:22 Uhr

Da ich (im Gegensatz zu schmitti) die BV nicht im Wortlaut vorliegen habe, kann ich nicht beurteilen, ob und welche Teile möglicherweise unwirksam sind. Die von Dir geschilderten Regelungen sollten jedenfalls nicht unwirksam sein.

Wenn der Arbeitgeber darüber hinausgehende allgemeine Regeln einführen will, dann wird er mit dem BR darüber reden müssen.

S
Sissi

10.12.2013 um 21:57 Uhr

Danke für die Info. Also einfach so kann der AG nicht einfach bestimmen, was gemacht wird ohne den BR zu fragen, richtig? Der AG stellt sich auch Quer, einfach 1 oder 2 MA mehr zu schicken. Was kann man da als Mutter machen, wenn man auf 3 Wochen angewiesen ist? bzw. was macht der BR in so einem Fall?

T
tommyh

11.12.2013 um 00:03 Uhr

Können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht über den Urlaub einigen so kann dieser an den Betriebsrat wenden. Der hat Mitbestimmungsrecht nach Paragraph 87 BetrVG einigen sich betriebsrat und Arbeitgeber nicht so entscheidet die Einigungsstelle.

G
gironimo

11.12.2013 um 10:31 Uhr

Fordert den AG auf sicherzustellen, dass die BV angewendet wird. Vorgesetzte können nicht tun was sie wollen. Bekanntlich gelten BVs unmittelbar und zwingend - sie haben im Betrieb den Charakter eines Gesetzes. Sollte sich das Problem nicht lösen, weil die Vorgesetzten weiterhin nur zwei Wochen genehmigen, müsst Ihr den Rechtsweg gehen.

Wie ich das sehe, wird der aber zunächst dann problematisch, wenn keine der betroffenen Mütter vor dem Gericht aussagen will, dass sie tatsächlich drei Wochen wollte aber nur zwei bekommen hat. Darum wäre eine offizielle Beschwerde betroffener AN beim BR schon sehr hilfreich.

Aber hoffen wir mal auf Einsicht des AG.

G
gironimo

11.12.2013 um 10:37 Uhr

Oh - ich lese in der BV steht nichts über die Länge des Urlaubs. Darum habe ich meine Antwort gelöscht. Richtig ist natürlich der Hinweis, dass die Mitbestimmung des BR bei Urlaub auch bei strittigen Einzelfällen gilt (bis hin zur E-Stelle).

Also macht gegenüber dem AG Eure Mitbestimmung geltend und fordert Verhandlungen über eine entsprechende Regelung. Ihr solltet dann aber einen eigenen Lösungsvorschlag anbieten können.

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