Schwerbehinderung und Urlaub
hallo zusammen, habe da eine Frage hinsichtlich schwerbehinderter Kollegen. Es geht hier um den Urlaub, dass der Kollege einen Anspruch auf mehr Urlaubstage hat ist klar, er besteht aber darauf den Urlaub grundsätzlich in den Ferien zu nehmenu nd bbegründet das eben mit seiner Behinderung. Nun kommt es zu Konflikten mit den anderen Kollegen, die Kinder haben und sich daraus der Anspruch auf den Urlaub in den Ferien ergibt. Hsat dieser Kollege mit Behinderung einen tatsächlichen Anspruch auf Sonderbehandlung???? Sorry die Fragen, aber wir haben noch kein Seminar Schwerbehinderung besucht und bin daher auf Eure Hilfe angewiesen.
Community-Antworten (6)
06.03.2012 um 11:40 Uhr
Hallo, Mehrurlaub gibt es erst ab einem Grad der Behinderung von 50. Fünf Tage mehr.Aber einen Sonderstatus hinsichtlich der Lage des Urlaubes gibt es nicht! Möchte gerne einmal Wissen was die Lage des Urlaubs in den Schulferien mit einer Behinderung zu tun hat.
06.03.2012 um 11:46 Uhr
tja, man kann es ja mal versuchen, meiner Meinung hat das eine nix mit dem anderen zu tun, aber viele versteifen sich ja mit ihren Forderungen auf ihren Behindertenstatus.
06.03.2012 um 11:59 Uhr
@bullerbü, ".....die Kinder haben und sich daraus der Anspruch auf den Urlaub in den Ferien ergibt" auch die nichtbehinderten Kollegen haben keinen Anspruch auf Sonderbehandlung, weil sie Kinder haben und - verständlicherweise - möglichst in den Schulferien Urlaub nehmen wollen. Das Gesetz sagt nur, dass auf die Belange des AN Rücksicht genommen werden soll.
06.03.2012 um 23:31 Uhr
ne, Kinder sind da nicht vorhanden, aber man versucht es halt über die Schiene der Schwerbehinderung, also erwartet man in jeglicher Hinsicht Rücksichtnahme darauf, die KollegInnen mit Kindern können und dürfen aber nicht schlechter gestellt werden. Also denke ich darf ein Kollege mit Beh. auf die Zeit, also die Ferien nicht pochen. Sehe ich auch so, aber erzähl das mal einem der sich stur stellt.... ;-) aber danke für die Antworten, denke das kriegen wir auch gelöst.
07.03.2012 um 12:02 Uhr
@bullerbü: Mal abgesehen von eurem speziellen Kollegen: Ja, auch MA ohne Kinder haben das Recht, Urlaub in den Ferien zu bekommen. Und stell Dir vor, manchmal sind die z.B. mit eine Kindergärtnerin verheiratet - die haben zumindest in meiner Umgebung immer in den Schulferien ihre Schließzeiten. Da dürfte ja ein entsprechender MA bei Euch nie mit seiner Frau gemeinsam Urlaub machen... Und nein, MA mit Kindern haben nicht grundsätzlich das Recht immer nur in den Ferien Urlaub zu haben. Und wenn man es irgendwie schafft, dass sie ihren Urlaub in den Schulferien haben, dann müssen das nicht die Oster-, Sommer- und Weihnachstferien sein. Es gibt auch zum Faching / zu Pfingsten / im Herbst Schulferien - und auch da kann man gemeinsam mit seinen Kindern in den Urlaub fahren.
07.03.2012 um 12:22 Uhr
@petrus Dem Fasching würde ich IMMER den Karneval vorziehen...
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