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Schlechte Verteilung der Kurzarbeit - Wie kann man als BR (in der Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit) eine "gerechte" Verteilung besser vereinbaren?

U
Uwe
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen, bei uns (Mikroelektronik, ca. 250 Mitarbeiter) soll ab Januar Kurzarbeit angemeldet werden. Theoretisch müssten pro Monat pro Mitarbeiter 4 Tage Kurzarbeit gemacht werden. In 2001/2002 hatten wir schon eine längere Kurzarbeits-Phase, in der die Kurzarbeit extrem ungleich verteilt wurde. Priviligierte Leiter und deren protegierte Mitarbeiter haben sich damals vollständig von der Kurzarbeit ausgenommen (also kein Kurzarbeitergeld, sondern volles Gehalt). Nachdem der BR die GF jetzt in Gesprächen vor der Wiederholung dieser Situation gewarnt hat und das Thema ausdrücklich vor der Betriebsversammlung angebracht hat, sehen die neuen Kurzarbeitspläne trotzdem wieder ganauso aus: Das "gemeine Volk" bleibt tageweise zuhause und bekommt Kurzarbeitergeld und "wertvolle Leiter und deren liebste Kollegen" gönnen sich volles Gehalt. Um das gegenüber der GF zu begründen, wurden die haarsträubensten Argumente aus dem Hut gezaubert. Normalerweise ist ja nicht falsch, die Kurzarbeits-Verteilung den Leitern zu überlassen. Wenn die Leiter dazu nicht in der Lage wären, würde ich es noch verstehen, aber es wird vorsätzlich ungerecht verteilt (das hat mit verschiedenen Arbeitsausfgaben nichts zu tun!). Wie kann man als BR (in der Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit) eine "gerechte" Verteilung besser vereinbaren? Viele Grüße Uwe

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Community-Antworten (2)

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Asgard

04.12.2008 um 20:24 Uhr

Hallo Uwe ,

Habt ihr so eine BV? Wenn nicht : ohne Zustimmung des BR kann er keine Kurzarbeit beantragen . Nutzt dieses um eine ablaufplan oder eine BV abzuschließen wo genau geregelt ist wie die Kurzarbeit verteilt wird . Bei Nichteinigung die Einigungsstelle einberufen .

U
Uwe

08.12.2008 um 10:26 Uhr

Hallo Asgard, ja, wir haben eine BV über die Grundsätze zur Einführung von Kurzarbeit, die aber jeweils aktuell für den tatsächlichen Zeitraum der Kurzarbeit und für die betreffenden Bereiche mit einer Kurzarbeits-BV untersetzt wird. Bisher war das nicht so, aber Du hast Recht, wir sollten versuchen, diesen Sachverhalt zukünftig konkret niederzuschreiben. Viele Grüße Uwe

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