Schlechte Verteilung der Kurzarbeit - Wie kann man als BR (in der Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit) eine "gerechte" Verteilung besser vereinbaren?
Liebe Kollegen, bei uns (Mikroelektronik, ca. 250 Mitarbeiter) soll ab Januar Kurzarbeit angemeldet werden. Theoretisch müssten pro Monat pro Mitarbeiter 4 Tage Kurzarbeit gemacht werden. In 2001/2002 hatten wir schon eine längere Kurzarbeits-Phase, in der die Kurzarbeit extrem ungleich verteilt wurde. Priviligierte Leiter und deren protegierte Mitarbeiter haben sich damals vollständig von der Kurzarbeit ausgenommen (also kein Kurzarbeitergeld, sondern volles Gehalt). Nachdem der BR die GF jetzt in Gesprächen vor der Wiederholung dieser Situation gewarnt hat und das Thema ausdrücklich vor der Betriebsversammlung angebracht hat, sehen die neuen Kurzarbeitspläne trotzdem wieder ganauso aus: Das "gemeine Volk" bleibt tageweise zuhause und bekommt Kurzarbeitergeld und "wertvolle Leiter und deren liebste Kollegen" gönnen sich volles Gehalt. Um das gegenüber der GF zu begründen, wurden die haarsträubensten Argumente aus dem Hut gezaubert. Normalerweise ist ja nicht falsch, die Kurzarbeits-Verteilung den Leitern zu überlassen. Wenn die Leiter dazu nicht in der Lage wären, würde ich es noch verstehen, aber es wird vorsätzlich ungerecht verteilt (das hat mit verschiedenen Arbeitsausfgaben nichts zu tun!). Wie kann man als BR (in der Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit) eine "gerechte" Verteilung besser vereinbaren? Viele Grüße Uwe
Community-Antworten (2)
04.12.2008 um 20:24 Uhr
Hallo Uwe ,
Habt ihr so eine BV? Wenn nicht : ohne Zustimmung des BR kann er keine Kurzarbeit beantragen . Nutzt dieses um eine ablaufplan oder eine BV abzuschließen wo genau geregelt ist wie die Kurzarbeit verteilt wird . Bei Nichteinigung die Einigungsstelle einberufen .
08.12.2008 um 10:26 Uhr
Hallo Asgard, ja, wir haben eine BV über die Grundsätze zur Einführung von Kurzarbeit, die aber jeweils aktuell für den tatsächlichen Zeitraum der Kurzarbeit und für die betreffenden Bereiche mit einer Kurzarbeits-BV untersetzt wird. Bisher war das nicht so, aber Du hast Recht, wir sollten versuchen, diesen Sachverhalt zukünftig konkret niederzuschreiben. Viele Grüße Uwe
Verwandte Themen
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Fragen rund um die Kurzarbeit
ÄlterUnsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste
Betriebsratsarbeit während Kurzarbeit
ÄlterHallo zusammen ich hoffe ihr könnt mir wieder einmal helfen, wir haben eine Betriebsvereinbarung mit den Arbeitgeber zur Kurzarbeit in Corona Zeiten abgeschlossen. Wir haben einen Neuanfang mit einem
BV Kurzarbeit
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen, derzeit erarbeiten wir bei uns im Betrieb eine BV zum Thema Kurzarbeit. Diese soll für den Fall der Fälle erstellt werden, wir sind nicht von Kurzarbeit betroffe