Lagerung Arbeitszeitnachweise
Guten Tag,
wir sind eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen und arbeiten im Schichtdienst. Unsere Arbeitszeiten variieren. Nun kam die Frage einiger MA an den BR, wie man seinen Arbeitszeitnachweis ( der handschriftlich geführt wird ) den Monat über, aufzubewahren hat. Meiner Meinung nach spielt das keine Rolle ob dieser im persönlichen Postfach gelagert wird, man diesen in seiner Tasche täglich mit sich rumträgt...wichtig ist doch nur, das man in fristgerecht bei der Leitung einreicht, oder? Eventuell gibt es da auch Bestimmungen die ich so nicht kenne.... Hat jemand Erfahrung damit oder eine gute Quelle wo man das nachlesen kann?
Leider haben wir eine Kollegin die immer wieder nachts in den Postfächern rumschnüffelt, ob alle MA auch richtig eingetragen haben. Daraufhin haben viele ihre Zettel rausgenommen, weil sie es unverschämt finden....zurecht!!! Nun erzählt sie eben, das alle verpflichtet sein, diese in der Einrichtung und immer zugänglich aufzubewahren ;)
Würde mich freuen, wenn jemand einen guten Rat für mich hat!
Community-Antworten (1)
25.10.2010 um 14:10 Uhr
@Wurzel Um den Druck ein wenig von den AN zu nehmen, würde ich den AG als BR im Sinne des § 16 Abs. 2 ArbZG auffordern zu handeln...
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