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Kopieren von Arbeitszeitnachweisen

L
Line
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, darf der AG das Kopieren der persönlichen Arbeitszeitnachweise verwehren? Konkret handelt es sich in unserem Betrieb um Anwesenheitslisten, die als Arbeitszeitnachweis dienen und die sich die Kollegen (die selbst keinen Zugang zu einem Kopieren haben) bisher auf Kosten des Betriebes kopieren lassen durften, um auch einen privaten Nachweis zu haben. In einem anderen Bereich des Betriebes, wo Kollegen freien Zugang zum Kopieren haben, ist es nach wie vor üblich, daß die Nachweise auf Betriebskosten kopiert werden. Auf welcher Grundlage können wir als Betriebsrat agieren und in welche Richtung? (alle privat oder alle auf Kosten des Betriebes?) Gibt es dazu einen § oder ein Urteil? Ich würde mich über Hilfe sehr freuen.

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Community-Antworten (3)

P
pirat

17.06.2008 um 16:59 Uhr

@Line, wem der Kopierer gehört, der bestimmt.... Sorry, ein Urteil zum Kostenlosen kopieren kenne ich nicht! Hier könnte es auf ein entweder alle oder keiner hinauslaufen.....

Z
zrx-kawa

17.06.2008 um 17:09 Uhr

Private Kopien sind genau so untersagbar wie private Telefonate o.Ä. Aber sicherlich sollte man seine Arbeitszeitnachweise zur Kontrolle der Abrechnung schon haben. Und die einfachste Lösung ist die, die Nachweise doppelt zu schreiben und notfalls vom Vorgesetzten gegenzeichnen lassen! Und das alles natürlich schön in Ruhe während der Arbeitszeit. Und je unpassender die Zeit ist, wo man die Unterschrift verlangt, je eher darf man sich dann auf Kosten der Firma Kopien anfertigen. Mit etwas Phantasie halt an die Sache ran gehen! Gruß, kawa

L
Line

17.06.2008 um 21:34 Uhr

Hallo Vielen Dank für die Antworten - hat mir schon sehr geholfen. Wir haben bald Betriebsversammlung, wenn unser AG vorher nicht einlenkt, hat das guten Aufforderungscharakter.

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