Hallo,
unser AG hat den MA bekannt gegeben, dass ein Kunde von uns in Anlehnung an das IFS6 Audit, unkontrollierte Audits mit Schwerpunkt Hygienestandarts und Schädlingsbekämpfung durchführen möchte.
In diesem Zuge will der AG (im Beisein des AN ;-)) auch Spindkontrollen durchführen. Wir (der BR) haben den AG darauf hingewiesen, dass Spinde nicht kontrolliert werden dürfen wenn der AN sein Einverständniss nicht erteilt. Auch so sehen wir das ganze sehr kritisch. Die Spinde bzw. deren Inhalt sind doch privatsphäre des AN. Gibt es hierzu Urteile, die das ganze Regeln oder wie sieht die Rechtslage hierzu aus?.

Und noch einmal. Es geht hier nicht um Diebstahl oder Lagerung von Waffen oder Drogen, sondern nur um Hygieneangelegenheiten, kurz, ob die MA die Kleidung nach "schwarz" und "weis" trennen und ob Essen im "Privatbereich" gelagert wird.