Spindkontrolle durch den AG
Hallo, unser AG hat den MA bekannt gegeben, dass ein Kunde von uns in Anlehnung an das IFS6 Audit, unkontrollierte Audits mit Schwerpunkt Hygienestandarts und Schädlingsbekämpfung durchführen möchte. In diesem Zuge will der AG (im Beisein des AN ;-)) auch Spindkontrollen durchführen. Wir (der BR) haben den AG darauf hingewiesen, dass Spinde nicht kontrolliert werden dürfen wenn der AN sein Einverständniss nicht erteilt. Auch so sehen wir das ganze sehr kritisch. Die Spinde bzw. deren Inhalt sind doch privatsphäre des AN. Gibt es hierzu Urteile, die das ganze Regeln oder wie sieht die Rechtslage hierzu aus?.
Und noch einmal. Es geht hier nicht um Diebstahl oder Lagerung von Waffen oder Drogen, sondern nur um Hygieneangelegenheiten, kurz, ob die MA die Kleidung nach "schwarz" und "weis" trennen und ob Essen im "Privatbereich" gelagert wird.
Community-Antworten (5)
31.01.2014 um 09:29 Uhr
So einfach ist es leider nicht. Erstens Spindkontrolle geht nur mit Zustimmung. Richtig Zweitens BR muss anwesend sein. Drittens falls der MA seinen Spint nicht öffnet darf die GL bei Verdacht die Polizei holen und öffnen lassen. Oder bei Gefahr in Verzug - Verdacht einer Waffe oder in diese Richtung auch öffnen. Wobei beim letzten keine Polizei da sein muss aber der BR und es muss Wirklich einen Wichtigen Grund oder Anhalstspunkt geben.
31.01.2014 um 10:20 Uhr
in Anlehnung an das IFS6 Audit< Da soll wohl wieder einmal der Eindruck erweckt werden, dass eine scheinbar zwingende Vorschrift dazu herhalten soll, dass der AG Narrenfreiheit hat.
Allein zur "Provilaxe" Spindkontrollen? Das gehört dann jedenfalls zur Ordnung im Betrieb (§ 87 BetrVG) .
Ihr solltet daher unbedingt eine BV zu diesem Thema abschließen, wie die Spielregeln bei Kontrollen sind.
31.01.2014 um 13:45 Uhr
Spindkontrollen sind ohne Zustimmung und im Beisein des betreffenden AN verboten. Schon garnicht wegen Hygienestandarts. Der Spint ist "Privatgelände". Mit 87 hat das ja nun garnichts zu tun. Wenn ich da 20 Eier reinlege, dann ist das meine Sache, solange die Dinger nicht drei Monate drinliegen und anfangen zu stinken.
31.01.2014 um 14:17 Uhr
wenn schwarz-weiss spinde vorgeschrieben sind...... es gibt sogar ein urteil, da wurde bei einer solchen kontrolle ein diebstahl festgestellt und der prozess gegen die fristlose kündigung verloren
03.02.2014 um 11:42 Uhr
Off Topic sosososo IFS6 na seid froh dass Ihr keinem Betrieb angehört der koscher produziert und vom Rabbi kontrolliert wird. Da reichts wenn einer vom rechten Glauben abgefallen ist-und welcher BRler ist das in den Augen seines AG nicht *grins Gruss von den Betriebsratten
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