Hallo an Alle!

Ich habe da eine Frage zur Vergütung von Rufbereitschaft im Krankheitsfalle.

In unserem Betrieb gibt es 3 Personen, die eine regelmäßige Rufbereitschaft haben. Jeder Mitarbeiter hat 7 Tage Rufbereitschaft und das dann alle 3 Wochen. Der Mitarbeiter, der Rufbereitschaft hätte, wird für 1 Woche krank. Meine Frage nun: Steht ihm die Vergütung der Rufbereitschaft zu, obwohl er krank war oder nicht? Wenn es ihm zusteht, wo kann ich entsprechende Lektüre, wie Gesetz, Urteil usw. nachlesen?

Danke Euch für Eure Antworten
Kasimir