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Gehaltserhoehungen und die Mitbestimmung

J
JePilein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein Betrieb mit ca. 50 AN ohne Tarifbindung. Der AG hat nun angedeutet, dass es demnaechst Gehaltserhoehungen geben koennte. So weit, so erfreulich.

Wir (der BR) gehen grundsaetzlich davon aus, dass alle Gehaelter angehoben werden sollen. Damit fiele unserer Ansicht nach die "Lohnrunde" in die Mitbestimmung (Entlohnungsgrundsaetze) - trifft dies zu?

Ausserdem - ist es derzeit usus, dass gleiche Arbeit hoechst unterschiedlich verguetet wird (Bruttoarbeitsentgelte von 2T bis 6T, unterschiedlich hohe Zuschlaege, unterschiedlich viel Urlaub). Damit haben naturgemaess diejenigen kein Problem, die zur 6T-Fraktion gehoeren, eine Sauerei scheint es mir aber allemal. Wie kann ein BR hier auf eine Besserung (also z. B. die Schaffung von Gehaltsklassen) hinarbeiten, ohne bei den "Besserverdienern" ins Fettnaepfchen zu treten? Die reagieren naemlich i. d. R bereits allergisch, wenn man sie nur auf die Hoehe ihres Einkommens anspricht ...

Danke sagt das

JePilein

1.05104

Community-Antworten (4)

W
wölfchen

19.10.2010 um 16:46 Uhr

. . . ja, aber nur die Grundsätze, nicht die Lohnhöhe . . .

N
niemand

19.10.2010 um 16:55 Uhr

grundsätzlich wird Lohn und Gehalt zwischen den Tarifgemeinschaften also Gewerkschaft und Arbeitgeberverband oder Gewerkschaft und Arbeitgeber verhandelt. Gibt es keinen Tarif ist jeder für sich selbst zuständig. Also jeder einzelne soll zu seinem Chef gehen und mit ihm über die Erhöhung verhandeln. Der Betriebsrat hat nichts mit den Lohn und Gehaltsverhandlungen zu tun.

Ihr solltet das auf einer Betriebsversammlung euren Kollegen auch ganz deutlich so sagen, damit die wissen, daß sie hier nichts von euch erwarten können. Wenn sie jemanden haben wollen, der für sie verhandelt müssen sie sich organisieren.

J
JePilein

21.10.2010 um 10:56 Uhr

Hmmmmmmmm.

Erst einmal Danke fuer die Antworten. Allerdings habe ich bei Recherchen dass hier gefunden:

http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht_X/Arbeitsrecht_109/arbeitsrecht_109.html

Unter (5) ist da die Rede davon, dass die Gehaltserhoehungen der Abteilungsleiter aus dem Fallbeispiel in die Mitbestimmung gefallen waere; das scheint mir prinzipiell aehnlich zu einer generellen Gehaltserhoehung zu sein?

N
niemand

21.10.2010 um 12:01 Uhr

Lohnverhandlungen werden von den Tarifparteien geführt und nicht vom Betriebsrat. Wenn es darum geht wann das Geld ausbezahlt wird oder ob eine Leistrungsprämie bezahlt wir oder ob ein Bereich im Akkord bezahlt wird, oder ob es Schichtzulagen oder Schmutzzulagen gibt ist der BR in der Mitbestimmung. Der BR darf aber keine Tarifverhandlungen führen, da er damit das Recht der Gewerkschaften verletzt.

Und versuch nicht irgendwie hier eine Mitbestimmung zu konstruieren, der BR hat genügend Aufgaben und sollte versuchen diese so gut er kann zu erfüllen. Die Arbeitnehmer haben das Recht sich zu entscheiden ob sie lieber einen Tarif wollen oder ihre Verhandlungen selbst zu führen.

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