W.A.F. LogoSeminare

Jahresurlaub

E
ehrtbbeehre
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, aus organisatorischen Gründen wurde in einer unserer Abteilungen festgelegt, dass der große Jahresurlaub nur noch zwei Wochen, statt, wie seither, drei Wochen betragen darf. Ist das zulässig? Also bei einer Gesamturlaubszeit von ca 6 Wochen pro Jahr.

1.10801

Community-Antworten (1)

R
rkoch

18.10.2010 um 10:06 Uhr

Willst Du gerichtlich dagegen vorgehen? Nein? Dann ist es zulässig.

Grundsätzlich hat der AG sich nach den Wünschen der AN zu richten und kann nur "DRINGENDE betriebliche Gründe" dagegen vorbringen. Wenn Du also einen Urlaubsantrag über drei (oder vier, fünf oder sechs) Wochen am Stück Deinem AG in die Hand drückst kann er rechtlich gesehen eigentlich diesen nur genehmigen. Aber was tun wenn er das nicht tut? Bittel und Betteln, Verzweifeln, den Betriebsrat aktivieren (der hat da ein starkes Wörtchen mitzureden -> Urlaubsgrundsätze §87 (1) Nr. 5 BetrVG) oder siehe oben.

Personalmangel ist übrigens niemals ein "dringender betrieblicher Grund", dafür gibts Leiharbeiter oder befristet Beschäftigte und ist sowieso allein das Problem des AG.

Abgesehen davon: Frage Deinen Chef doch einfach mal wie er es sich vorstellt, wie und wann Du dann die verbleibenden 4 Wochen nehmen sollst.....

Ihre Antwort