Hallo,

wenn jemand zum 1. Mai neu in einer Firma anfängt und die Firma genehmigt dem Angestellten für Juni seinen ganzen Jahresurlaub (19Tage), und der Angestellte kündigt zum 30. Mai bei der Firma Fristgemäß zum 30. Juni (4Wochen)(der Arbeitgeber nimmt die Probezeit nicht in Anspruch, dass hat der Angestellte schriftlich), muß der Angestellte die" zuviel in Anspruch genommenen Urlaubstage zurück zahlen in Form von Geld, bzw. kann dass Gehalt von Juni entsprechend gekürzt werden, oder hat der Arbeitgeber in diesem fall Pech gehabt, weil er dem Angestellten den kompletten Jahresurlaub genehmigt hat? Oder, wenn der Angestellte erst nach dem genommenen Urlaub kündigt, wie sieht die Rechtslage dann aus?

Vielen vielen Dank,
für Eure Anwort,
Spikelee