Arbeitszeitregelung bei Freizeitfahrten
Wir arbeiten in einem sozialen Feld, d.h. Betreuung. In den Ferien finden Freizeitfahrten statt, die sich natürlich nicht mit den vorgeschriebenen gesetzlichen Arbeitszeiten regeln lassen.Das sieht im konkreten Fall so aus, dass die Kollegen 10 bis 12 Tage durchgehend im Dienst sind- z.B 14 stunden Tagesdienst und dann anschließend 10 Stunden Nachtbereitschaft und dann wieder Tagesdienst usw. Ist es möglich mit dem AG Vereinbarungen zu treffen, damit diese Fahrten weiter stattfinden können?
Community-Antworten (6)
15.10.2010 um 02:17 Uhr
Mehr Personal.
15.10.2010 um 08:02 Uhr
Hallo, schwieriges Feld. @qert Mehr Personal ist bei sozialen Organisationen meist eine Frage des Geldes. Ist in den meisten Fällen nicht vorhanden und die Bedürftigen leiden darunter. Es ist schwierig da eine Lösung zu finden.
15.10.2010 um 15:27 Uhr
Mehr Personal bringt auch nichts , es kann doch niemnad mal eben nach Hause fahren.
15.10.2010 um 15:51 Uhr
killmauski, Dienstplan für die Ferienfahrt festlegen, der sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält. Natürlich müsst Ihr dann mit genügend Personal fahren. Je nach Betreuungsbedarf geht ja auch mal Bereitschaftsdienst. Für die Fahrt an sich sollte es dann eine Aufwandsentschädigung oder eine Extra Stundengutschrift geben.
15.10.2010 um 20:02 Uhr
Was meinst Du mit Dienstplan festlegen. Die Kollegen sind doch auf jeden Fall vor Ort und können nicht nach Hause fahren, haben also in dem Sinne auch kein Frei. Um eine bestimmte Stundenzahl mit dem AG auszuhandeln, darum geht es. Wäre einfach nur interessant, ob es da Erfahrungswerte gibt. Bis jetzt gab es 11,5 h, ist uns aber nicht ausreichend. Außerdem müssen die Kollegen auch noch Essengeld an den AG zahlen.
15.10.2010 um 20:33 Uhr
Killmauski, das sind aber zwei paar Schuhe. Um das ArbZG einzuhalten, dürft Ihr nicht länger als 10h am Bewohner arbeiten. Punkt. Das könnt Ihr mit einem DP regeln. Da Ihr nicht nach Hause fahren könnt, könnt Ihr dafür mit dem AG zusätzlich zu den 10 erlaubten Stunden eine Pauschale (Zeitgutschrift, Vergütung) aushandeln.
Oder besteht ein TV, der mehr als 10h Höchstarbeitszeit regelt?
Ich kenne Regelungen, die eine Vergütung zwischen 12 - 16 Stunden/Tag vorsehen. LG Lotte
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeitregelung - Ausnahmen für einzelne Mitarbeiter
ÄlterHallo Zusammen, es gibt seit Jahren im Unternehmen eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitregelung. In der Regelung ist auch gleitende Arbeitszeit mit frühestem Beginn um 7:30 Uhr festgelegt. Für
Arbeitszeit bei Freizeitfahrt
ÄlterWir arbeiten in einem sozialen Feld, d.h. Betreuung. In den Ferien finden Freizeitfahrten statt, die sich natürlich nicht mit den vorgeschriebenen gesetzlichen Arbeitszeiten regeln lassen.Das sieht im
Verweigerung von angeordneten Überstunden - durch AN wenn wenn die Anordnung rechtswidrig ist?
ÄlterKann der Arbeitnehmer Mehrarbeit am Wochende verweigern, wenn die Anordnung unwirksam bzw. rechtswidrig ist, obwohl der Arbeitnehmer laut seinen Arbeitsvertrag verpflichtet ist, angeordnete Überstunde
Nicht einheitlicher Feiertag - Was gilt bei der Arbeitszeitregelung ?
ÄlterEin Aussendienstkollege hat sein Vetriebsgebiet / Home Office in einem Bundesland, in dem ein landesweiter Feiertag stattfindet. z.B. aktuell Allerheiligen. Die Firma, bei der er angestellt ist, hat i
Flexibilisierung der Arbeitszeit und das Arbeitzeitgesetz - Wie können wir nach dem BetrVG § 87 vorgehen?
ÄlterAls erstes im voraus: Wir sind ein Freizeitunternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten. Und nach §10 Abs. 4 und 7 dürfen wir auch an Sonn- und Feiertage öffnen. Unseren Betriebsrat gibt es erst seid ei