Wir arbeiten in einem sozialen Feld, d.h. Betreuung. In den Ferien finden Freizeitfahrten statt, die sich natürlich nicht mit den vorgeschriebenen gesetzlichen Arbeitszeiten regeln lassen.Das sieht im konkreten Fall so aus, dass die Kollegen 10 bis 12 Tage durchgehend im Dienst sind- z.B 14 stunden Tagesdienst und dann anschließend 10 Stunden Nachtbereitschaft und dann wieder Tagesdienst usw. Ist es möglich mit dem AG Vereinbarungen zu treffen, damit diese Fahrten weiter stattfinden können?