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Arbeitszeitregelung bei Freizeitfahrten

K
Killmauski
Nov 2016 bearbeitet

Wir arbeiten in einem sozialen Feld, d.h. Betreuung. In den Ferien finden Freizeitfahrten statt, die sich natürlich nicht mit den vorgeschriebenen gesetzlichen Arbeitszeiten regeln lassen.Das sieht im konkreten Fall so aus, dass die Kollegen 10 bis 12 Tage durchgehend im Dienst sind- z.B 14 stunden Tagesdienst und dann anschließend 10 Stunden Nachtbereitschaft und dann wieder Tagesdienst usw. Ist es möglich mit dem AG Vereinbarungen zu treffen, damit diese Fahrten weiter stattfinden können?

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Community-Antworten (6)

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qwert

15.10.2010 um 02:17 Uhr

Mehr Personal.

M
Mainpower

15.10.2010 um 08:02 Uhr

Hallo, schwieriges Feld. @qert Mehr Personal ist bei sozialen Organisationen meist eine Frage des Geldes. Ist in den meisten Fällen nicht vorhanden und die Bedürftigen leiden darunter. Es ist schwierig da eine Lösung zu finden.

K
Killmauski

15.10.2010 um 15:27 Uhr

Mehr Personal bringt auch nichts , es kann doch niemnad mal eben nach Hause fahren.

L
Lotte

15.10.2010 um 15:51 Uhr

killmauski, Dienstplan für die Ferienfahrt festlegen, der sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält. Natürlich müsst Ihr dann mit genügend Personal fahren. Je nach Betreuungsbedarf geht ja auch mal Bereitschaftsdienst. Für die Fahrt an sich sollte es dann eine Aufwandsentschädigung oder eine Extra Stundengutschrift geben.

K
Killmauski

15.10.2010 um 20:02 Uhr

Was meinst Du mit Dienstplan festlegen. Die Kollegen sind doch auf jeden Fall vor Ort und können nicht nach Hause fahren, haben also in dem Sinne auch kein Frei. Um eine bestimmte Stundenzahl mit dem AG auszuhandeln, darum geht es. Wäre einfach nur interessant, ob es da Erfahrungswerte gibt. Bis jetzt gab es 11,5 h, ist uns aber nicht ausreichend. Außerdem müssen die Kollegen auch noch Essengeld an den AG zahlen.

L
Lotte

15.10.2010 um 20:33 Uhr

Killmauski, das sind aber zwei paar Schuhe. Um das ArbZG einzuhalten, dürft Ihr nicht länger als 10h am Bewohner arbeiten. Punkt. Das könnt Ihr mit einem DP regeln. Da Ihr nicht nach Hause fahren könnt, könnt Ihr dafür mit dem AG zusätzlich zu den 10 erlaubten Stunden eine Pauschale (Zeitgutschrift, Vergütung) aushandeln.

Oder besteht ein TV, der mehr als 10h Höchstarbeitszeit regelt?

Ich kenne Regelungen, die eine Vergütung zwischen 12 - 16 Stunden/Tag vorsehen. LG Lotte

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