Erstellt am 10.10.2010 um 23:25 Uhr von Saxonia
Hallo, Killmauski -
Warum sollen die Fahrten nicht mehr stattfinden? Den Grund solltest Du uns mitteilen, damit wir Dein Problem überhaupt einschätzen können.
Eine Dienstreiseordnung regelt bei uns solche betriebsbedingten Abwesenheiten. Danach wird für die Zeit z.B. der auswärtigen BR-Seminare die Durchschnittsstundenzahl pro Tag als Arbeitszeit gerechnet. Das kann bei Euch möglicherweise aufgrund von Aufsichtspflichten mit einer Bereitschaftszeit einhergehen.
Außerdem sollte eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit vereinbart werden, da könnt Ihr solche Situationen regeln.
Wieso sind die Freizeitfahrten nicht mit dem Arbeitszeitgesetz vereinbar? Das erschließt sich mir noch nicht (s.o.).
Schöne Grüße von Saxonia