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Arbeitszeit bei Freizeitfahrt

K
Killmauski
Jan 2018 bearbeitet

Wir arbeiten in einem sozialen Feld, d.h. Betreuung. In den Ferien finden Freizeitfahrten statt, die sich natürlich nicht mit den vorgeschriebenen gesetzlichen Arbeitszeiten regeln lassen.Das sieht im konkreten Fall so aus, dass die Kollegen 10 bis 12 Tage durchgehend im Dienst sind- z.B 14 stunden Tagesdienst und dann anschließend 10 Stunden Nachtbereitschaft und dann wieder Tagesdienst usw. Ist es möglich mit dem AG Vereinbarungen zu treffen, damit diese Fahrten weiter stattfinden können?

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Community-Antworten (1)

S
Saxonia

11.10.2010 um 01:25 Uhr

Hallo, Killmauski -

Warum sollen die Fahrten nicht mehr stattfinden? Den Grund solltest Du uns mitteilen, damit wir Dein Problem überhaupt einschätzen können.

Eine Dienstreiseordnung regelt bei uns solche betriebsbedingten Abwesenheiten. Danach wird für die Zeit z.B. der auswärtigen BR-Seminare die Durchschnittsstundenzahl pro Tag als Arbeitszeit gerechnet. Das kann bei Euch möglicherweise aufgrund von Aufsichtspflichten mit einer Bereitschaftszeit einhergehen.

Außerdem sollte eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit vereinbart werden, da könnt Ihr solche Situationen regeln.

Wieso sind die Freizeitfahrten nicht mit dem Arbeitszeitgesetz vereinbar? Das erschließt sich mir noch nicht (s.o.).

Schöne Grüße von Saxonia

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