Arbeit an Sonn- und Feiertagen
Hallo zusammen, ich habe mal folgende Frage an Euch. Wir haben keinen Tarifvertrag. Dennoch wird bei uns an 5 genehmigten Sonn-/Feiertagen im Jahr gearbeitet. Dies beantragt die Geschäftsführung beim Amt für Arbeitsschutz. Im nächsten Jahr liegen die Tage für uns so ungünstig das wir eigentlich mehr Tage benötigen würden als die 5 die wir haben. Die Kollegen würden arbeiten kommen wollen. Können wir für Leute die freiwillig kommen wollen eine Regelung mit der Geschäftsführung finden oder ist dies ebenfalls nicht möglich? Als Betriebsrat würden wir uns dann um die zusätzliche Vergütung Gedanken machen.
Wäre für jeden Tip dankbar.
Community-Antworten (2)
14.10.2010 um 12:15 Uhr
Es spielt keine Rolle, ob die MA freiwillig arbeiten wollen. Sonntagsarbeit muss nun einmal beantragt und genehmigt werden. Wenn ihr mehr Tage braucht, dann muss Chef eben beantragen. Als Betriebsrat würde ich allerdings darauf achten, dass der Sonntag der Familie gehört und nicht der Firma! Die kaputtgespielte Gesundheit kann nicht vergütet werden.
14.10.2010 um 21:46 Uhr
@Tanzbär, im Prinzip hast Du recht dass der Sonntag der Familie gehört. Man kann das allerdings nicht verallgemeinern. Es kommt auch auf die Branche an. Es gibt z.B. in manchen Firmen, z.B. Möbelhäusern, Autohäusern, verkaufsoffene Sonntage, Hausmessen oder ahnliches wo durchaus auch Sonntags gearbeitert wird. Nicht zu vergessen Stadtfeste wo die ganze Innenstadt verkaufsoffen ist. Wo wir doch auch ganz gerne einmal Shoppen gehen. Da müssen halt leider auch einige Arbeitnehmer arbeiten. Es gibt halt immr zwei Seiten. Einer vor der Theke und der andere dahinter.
Verwandte Themen
Sonntagsarbeit, was ist erlaubt ?
ÄlterWir sind ein ein kommunales Unternehmen, das eine Eventlocation betreibt. Bei uns wird der TVöD angewendet. U.A die unregelmäßigen Arbeitszeiten, auch an Sonn- und Feiertagen werden durch eine der frü
Muss ich Feiertags arbeiten?
Älter"Kompaktwissen: Am Feiertag arbeiten Wann darf man an Feiertagen arbeiten? Gemäß dem Arbeitszeitgesetz sind Feiertage zunächst einmal beschäftigungsfrei. Es gibt jedoch Ausnahmen, die sich auf Mitarb
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Betriebsvereinbarung Sonn- und Feiertagsarbeit
ÄlterFolgender Sachverhalt: Einer Firma wurde durch behördlicher Bewilligung die Beschäftigung von AN an Sonn- und Feiertagen bewilligt. Die Bewilligung wurde aufgrund der unzumutbaren Beeinträchtigung
Sonn und Feiertagsarbeit
ÄlterHallo alle zusammen, ich habe mal an die Runde hier ein knifflige Frage, unser Gremium hat vor Kurzem durch einem Beschluss Sonn und Feiertagsarbeit zugestimmt. Nun wurde im Nachhinein durch ein Gremi