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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeit an Sonn- und Feiertagen

T
Tester
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe mal folgende Frage an Euch. Wir haben keinen Tarifvertrag. Dennoch wird bei uns an 5 genehmigten Sonn-/Feiertagen im Jahr gearbeitet. Dies beantragt die Geschäftsführung beim Amt für Arbeitsschutz. Im nächsten Jahr liegen die Tage für uns so ungünstig das wir eigentlich mehr Tage benötigen würden als die 5 die wir haben. Die Kollegen würden arbeiten kommen wollen. Können wir für Leute die freiwillig kommen wollen eine Regelung mit der Geschäftsführung finden oder ist dies ebenfalls nicht möglich? Als Betriebsrat würden wir uns dann um die zusätzliche Vergütung Gedanken machen.

Wäre für jeden Tip dankbar.

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Community-Antworten (2)

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Tanzbär

14.10.2010 um 12:15 Uhr

Es spielt keine Rolle, ob die MA freiwillig arbeiten wollen. Sonntagsarbeit muss nun einmal beantragt und genehmigt werden. Wenn ihr mehr Tage braucht, dann muss Chef eben beantragen. Als Betriebsrat würde ich allerdings darauf achten, dass der Sonntag der Familie gehört und nicht der Firma! Die kaputtgespielte Gesundheit kann nicht vergütet werden.

M
Mainpower

14.10.2010 um 21:46 Uhr

@Tanzbär, im Prinzip hast Du recht dass der Sonntag der Familie gehört. Man kann das allerdings nicht verallgemeinern. Es kommt auch auf die Branche an. Es gibt z.B. in manchen Firmen, z.B. Möbelhäusern, Autohäusern, verkaufsoffene Sonntage, Hausmessen oder ahnliches wo durchaus auch Sonntags gearbeitert wird. Nicht zu vergessen Stadtfeste wo die ganze Innenstadt verkaufsoffen ist. Wo wir doch auch ganz gerne einmal Shoppen gehen. Da müssen halt leider auch einige Arbeitnehmer arbeiten. Es gibt halt immr zwei Seiten. Einer vor der Theke und der andere dahinter.

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