Ich arbeite in einer Betreuungseinrichtung für psychisch kranke und geistig behinderte Menschen und bin hier auch im BR.
Unser Arbeitgeber hat allen Mitarbeitern eine Anlage zum Arbeitsvertrag vorgelegt, in der er die Verpflichtung auf Datengeheimnis und Verschwiegenheit geregelt haben möchte. In dem zu unterzeichnenden vierseitigen Merkblatt werden Gesetzestexte zitiert, beim deren Verstoß mit Geldbußen und Freiheitsstrafen gedroht wird. Es werden zitiert:
- Art. 5 DSGVO
- Art. 29 DSGVO
- § 42 BDSG Strafvorschriften
- § 202a StGB Ausspähen von Daten
- § 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
- § 35 SGB I - Sozialgeheimnis
- § 78 SGB X - Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht...
- § 85 SGB X - Bußgeldvorschriften
- § 85a SGB X - Strafvorschriften

Wir haben Mitarbeitern geraten, diese Verpflichtung erstmal nicht zu unterschreiben, bis ein Datenschutzbeauftragter benannt wird. Dies ist nach ca. einem halben Jahr jetzt soweit und in den nächsten Tagen wird eine Informationsveranstaltung zum Thema Datenschutz von unserem jetzigen DSB (ein externer Rechtsanwalt) abgehalten und im Anschluss wird vermutlich den Mitarbeitern die Unterzeichnung dieser Verpflichtung nahegelegt.
In unserem Betrieb ist bisher nichts zum Thema Datenschutz geregelt in einer BV. Das ist es, was mich bewegt. Der AG zeigt auf, was wir alles zu tun und zu lassen haben und von der Verpflichtung des Arbeitgebers, die neue DSGVO und das BDSG einzuhalten, keine Erwähnung. Unter anderem werden bei uns öffentliche Räume überwacht, durchaus sensible personenbezogene Daten verarbeitet und ich nehme schwer an, dass keine Datenschutz-Folgeabschätzung durchgeführt wurde.
Ich frage mich nun, wie man hier am besten vorgeht. Rahmenbetriebsvereinbarung anstreben, Ja - aber in Verbindung mit dieser Verpflichtung auf Datengeheimnis? Geht das? Oder ist das komplett separat zu sehen?