Datenschutz Verpflichtung
Ich arbeite in einer Betreuungseinrichtung für psychisch kranke und geistig behinderte Menschen und bin hier auch im BR. Unser Arbeitgeber hat allen Mitarbeitern eine Anlage zum Arbeitsvertrag vorgelegt, in der er die Verpflichtung auf Datengeheimnis und Verschwiegenheit geregelt haben möchte. In dem zu unterzeichnenden vierseitigen Merkblatt werden Gesetzestexte zitiert, beim deren Verstoß mit Geldbußen und Freiheitsstrafen gedroht wird. Es werden zitiert:
- Art. 5 DSGVO
- Art. 29 DSGVO
- § 42 BDSG Strafvorschriften
- § 202a StGB Ausspähen von Daten
- § 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
- § 35 SGB I - Sozialgeheimnis
- § 78 SGB X - Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht...
- § 85 SGB X - Bußgeldvorschriften
- § 85a SGB X - Strafvorschriften
Wir haben Mitarbeitern geraten, diese Verpflichtung erstmal nicht zu unterschreiben, bis ein Datenschutzbeauftragter benannt wird. Dies ist nach ca. einem halben Jahr jetzt soweit und in den nächsten Tagen wird eine Informationsveranstaltung zum Thema Datenschutz von unserem jetzigen DSB (ein externer Rechtsanwalt) abgehalten und im Anschluss wird vermutlich den Mitarbeitern die Unterzeichnung dieser Verpflichtung nahegelegt. In unserem Betrieb ist bisher nichts zum Thema Datenschutz geregelt in einer BV. Das ist es, was mich bewegt. Der AG zeigt auf, was wir alles zu tun und zu lassen haben und von der Verpflichtung des Arbeitgebers, die neue DSGVO und das BDSG einzuhalten, keine Erwähnung. Unter anderem werden bei uns öffentliche Räume überwacht, durchaus sensible personenbezogene Daten verarbeitet und ich nehme schwer an, dass keine Datenschutz-Folgeabschätzung durchgeführt wurde. Ich frage mich nun, wie man hier am besten vorgeht. Rahmenbetriebsvereinbarung anstreben, Ja - aber in Verbindung mit dieser Verpflichtung auf Datengeheimnis? Geht das? Oder ist das komplett separat zu sehen?
Community-Antworten (3)
15.01.2019 um 17:43 Uhr
"in den nächsten Tagen wird eine Informationsveranstaltung zum Thema Datenschutz von unserem jetzigen DSB (ein externer Rechtsanwalt) abgehalten und im Anschluss wird vermutlich den Mitarbeitern die Unterzeichnung dieser Verpflichtung nahegelegt."
Besser geht es doch gar nicht, oder ? Da kann man direkt die Frage stellen .... muß man die unterzeichnen ? Und natürlich auch über den Inhalt reden.
"Der AG zeigt auf, was wir alles zu tun und zu lassen haben und von der Verpflichtung des Arbeitgebers, die neue DSGVO und das BDSG einzuhalten, keine Erwähnung."
Naja ... der AG will von den MA eine Unterschrift, damit Sie wissen, an was Sie sich halten müssen (bzw. das er es Ihnen klar gemacht hat). Warum sollte da drin stehen, woran sich der AG halten muß ?
15.01.2019 um 18:08 Uhr
Ich würde als BR einen Sachverständigen (§ 80 Abs 3 BetrVG) hinzuziehen .
Und zwar einen, der sich mit Datenschutz auskennt (ggf. bei der Gewerkschaft nachfragen ).
16.01.2019 um 09:48 Uhr
Und ihr wart von dem AG vorher nicht auf Verschwiegenheit und Datenschutz verpflichtet worden, obwohl ihr mit den solchen Daten zu tun hattet?! Wenn das so ist, dann ist der AG tatsächlich ja mal aufgewacht. Mal davon abgesehen, dass ihr dies so oder so machen müsst, würde ich es gut finden, wenn der Arbeitgeber regelmäßig (jährlich) hier sensibelisieren würde. Ob das Dokument in Ordnung ist, kann keiner beurteilen, wenn man es nicht vorher studiert hat. Daher holt euch Unterstützung, wie Krambambulli bereits schrieb. Grundsätzliche sehe ich den §94 BetrVg, wo ihr ehzustimmen müsstet, wenn ihr es einfordert.
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