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Bonusregelung für Betriebsräte

B
Belinda
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

mir stellt sich da noch eine Frage. Wir haben im Unternehmen eine Regelung über die Auszahlung eines Bonus. Das bedeutet, dass man von seinem Vorgesetzten beurteilt wird, dementsprechend fällt dann der individuelle Bonus aus. Nun hat man ja aufgrund seiner BR Tätigkeit event. die Befürchtung eine "schlechte" Beurteilung oder gar "bessere" zu bekommen, wonach sich dann wieder der Bonus richtet. Wie kann man dem vorbeugen???

LG

1.03002

Community-Antworten (2)

S
Saxonia

13.10.2010 um 13:04 Uhr

Hallo, Belinda -

bedeutet "Regelung" Betriebsvereinbarung? Über die Verteilung von Prämien müßt Ihr mitbestimmen. In eine BV würde ich dann die BR-Besonderheit aufnehmen, wenn sich diese BV nicht verhindern läßt. Meine Erfahrungen mit solchen Bonuszahlungen nach der Beurteilung durch den Vorgesetzten sind sehr schlecht, egal ob es sich um BR-Mitglieder handelt oder um vom Chef nicht gemochte Kollegen. Deshalb würde ich versuchen, diese Zahlungen ganz wegzukriegen - auch wenn das nicht allen MA passt. Alternativ könntet Ihr Leistungs- oder Funktionszulagen vorschlagen, wenn die nicht schon per Tarifvertrag greifen.

Schöne Grüße

Saxonia

S
sanifair

13.10.2010 um 15:22 Uhr

Vorschlagen kannst du da viel aber als Chef würde ich sagen ich will es so und sage dann den MA warum es erst mal nichts gibt ... der BR wollte diesen guten weg nicht mitgehen

Viel spass dabei

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