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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonntagszuschläge - wenn an einem Sonntag ein Urlaubstag genommen wird, muss dieser Urlaubstag auch mit den Sonntagzuschlägen bezahlt werden?

B
Batmann
Jan 2018 bearbeitet

Wir arbeiten in unserem Betrieb in Contischicht, im Regelfall 2x Früh – 2x Mittag – 2x Nachtschicht – 4x Frei, das heißt auch am Wochenende und an Feiertagen. In diesem Schichtrhytmus muss auch der Urlaub genommen werden. Meine frage ist, wenn an einem Sonntag ein Urlaubstag genommen wird, muss dieser Urlaubstag auch mit den Sonntagzuschlägen bezahlt werden ( natürlich nicht Steuerfrei ).

Wir haben in unserem Betrieb keinen Tarifvertrag und auch keine Betriebsvereinbarung darüber.

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten.

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Community-Antworten (2)

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TommyVR

10.02.2008 um 14:06 Uhr

@Batman : Sonntagszuschläge müßen nur gewährt werden wenn ein Rahmendienstplan besteht, Also wenn du heute schon sehen kannst wie du in 5 Jahren arbeiten müsstest!!. Dann ist nämlich nach dem Lohnfortzahlungsprinzip zuverfahren. Dieses würde sich dann auch auf die Überstundenzuschläge, Nachtzuschläge und Feiertagszuschläge übertragen. Ihr hättet sogar nach einem neuen Beschluß des BAG anrecht wenn ihr Krank seit auf alle Zuschläge !!. Wir haben diese Regelung !. Hoffe konnte helfen :-)

BR
Batmans Robin

10.02.2008 um 15:42 Uhr

Hallo, wir arbeiten auch so Schicht wie ihr ... ABER Urlaubstage werden nur an Wochentagen verbraucht. Gibt es bei Euch eine Betriebsvereinbahrung, die regelt, dass im Schichtzyklus Urlaub genommen werden muss, oder nicht ??? Sonntag ist Sonntag und da braucht man keinen Urlaubstag drauf verschwenden. Ausserdem sagt das Arbeitszeitgesetzt, dass es für jeden gearbeiteten Sonntag einen Ersatzruhetag geben muss. Schau doch mal wie das bei Euch wirklich geregelt ist !!

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