Arbeitszeit
Hallo! Folgendes: in der strasse in der unser betrieb ansässig ist wird an einem tag für zwei stunden (6-8 uhr) das wasser abgestellt. unser chef möchte das wir deshalb alle erst ab 8 uhr anfangen zu arbeiten. wir fangen täglich um sechs an.
ist das zulässig?
Community-Antworten (3)
12.10.2010 um 13:21 Uhr
Benötigt ihr für eure Arbeit Wasser?? Wenn ja denk ich mal, das euer Chef es anordnen kann da ihr keine Arbeitsleistung erbringen könnt. Wenn nicht, dann fragt doch einfach den Chef warum er zu dieser Anordnung kommt und stell es hier rein.
12.10.2010 um 13:47 Uhr
Ich denke da eher an die Benutzung der WC's. 2 Stunden ohne Wasser kann da ganz leicht in einer "Katastrophe" enden.
12.10.2010 um 16:08 Uhr
Stichwort: Annahmeverzug
Im Arbeitsrecht liegen die Voraussetzungen des Annahmeverzuges vor, wenn ein erfüllbares Arbeitsverhältnis besteht, der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung anbietet, die Erbringung der Leistung möglich ist und der Arbeitgeber die Leistung dennoch nicht annimmt. Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer in diesem Fall die Fortzahlung der vereinbarten Vergütung, ohne dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Leistung nachträglich zu erbringen (§ 615 BGB). (http://www.anwaltseiten24.de)
Kritisch dabei ist die Frage ob die Erbringung der Leistung möglich ist ! In diesem Sinne ist auch die Frage von BRVLH zu lesen. Bei höherer Gewalt (dazu sind derartige angekündigte Fälle kaum zu zählen) ist Annahmeverzug seltenst anzunehmen. Wäre die Arbeit auch ohne Wasser möglich und auch zumutbar (Toiletten) dürfte der AG in Annahmeverzug kommen.
Auf der anderen Seite wird man sich als AN wohl kaum mit dem Chef um so etwas streiten (als BR hingegen schon :-) )....
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