Korruption Betrug Veruntreuung öffentlicher Gelder - was tun gegen angebliche Verletzung des §79 BetrVG?
Hallo
Ich Arbeite in einem Unternehmen des öffentlichen Dienstes und wurde vor Monaten in den BR gewählt. Mein Problem ist etwas umfangreicher und ich bedanke mich schon mal im vorraus. Es verhält sich in unserem Unternehmen leider so, das die GL nicht mit dem BR sondern gegen den BR arbeitet. So kommt eine Konstellation zustande die ich hier nun kurz erklären möchte. Es gibt zwei Unternehmensberater x und y.Herr X berät das Unternehmen seit ca 10 Jahren. Herr Y ist mit Herrn X verpartnert.Herr X fällt personelle Entscheidungen wärend Herr Y seid nun mehr als 3 Jahren als Mitarbeiter tätig ist und dabei die Mitarbeiter gegen den großteil der Belegschaft aufhetzt, um in naher Zukunft ihre Interessen zu verwirklichen.Zu allem Übel arbeiten die GL und Herr X und Y Hand in Hand, machen also gemeinsame Sache .Und von ca 100 Mitarbeitern stehen etwa 80 Mitarbeiter und der BR mit dem Rücken zur Wand.Das Ziel dieser Neuzeitverbrecher ist es das Unternehmen zu privatisieren,Löhne zu drücken, Vertäge zu kündigen um zu guterletzt das Unternehmen an dritte zu verkaufen. Nun zu meinem Problem:Herr Y der als normaler Mitarbeiter die Belegschaft aufzuhetzen versucht, hat ein Hetzschreiben gegen meine Person , dessen Inhalt natürlich frei erfunden ist, an unseren BR-Vorsitz gesandt, mit dem Briefkopf " vertaulich / persönlich". Das Schreiben wurde im BR besprochen und verlesen. Ich habe mir dieses Schreiben kopiert und gegen Herrn Y Strafanzeige erstattet.Denn nach BetrVG § 79 Abs 3. Randnotiz 1 steht:"Unlautere und gesetzeswidrige Vorgänge genießen keinen Geheimschutz".Ich werde mich natürlich von meiner Gewerkschaft diesbezüglich Arbeitsrechtlich vertreten und beraten lassen, da anzunehmen ist das Herr Y versuchen wird mich wegen Verletzung des §79 zur Verantwortung zu ziehen. Ich wäre euch sehr dankbar, für den einen oder anderen TIP. Oder hat vllt schon jemand etwas ähnliches erlebt und kann mir einen Rat geben?Es sind wirklich unglaubliche Verhältnisse worunter die Mitarbeiter sehr leiden müssen. Mit freundlichem Gruß S.R.
Community-Antworten (1)
30.03.2008 um 23:25 Uhr
@Schwarzer Reiter Die Überschrift hat so - auf den ersten Blick wenigstens - gar nichts mit dem Inhalt zu tun. Der "Herr Y" sollte eher privatrechtlich belangt werden. Und was dabei § 79 BetrVG soll ist mir aus Deinen Äußerungen nicht ersichtlich.
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