Einführung von LoRaWan
Hallo zusammen, unser Arbeitgeber möchte sich gerne an einem Projekt der Kreisverwaltung beteiligen. Es handelt sich hierbei um LoRaWan, eine Funktechnologie, die in der Lage ist, Daten über eine große Entfernung energieeffizient, kostengünstig und sicher zu übertragen. LoRaWan Sensoren sammeln Informationen aus ihrer Umgebung und senden dies an ein LoRaWan-Gateway. Der BR wurde seitens der Geschäftsführung zu dieser Beteiligungsabsicht nicht rechtzeitig und umfassend unterrichtet, die Information haben wir als Mitarbeitende erhalten, als die Ziele für 2024 vorgestellt wurden. Ich bin der Meinung, dass hier eine Verletzung von § 80 Abs. 2 Satz 1 und eine mögliche Verletzung des §87 Abs.1 nr. 6 vorliegt, da es sich um eine technische Einrichtung handelt und Daten fließen werden. In Abhängigkeit der eingesetzten Sensoren könnte möglicherweise eine Überwachung von Mitarbeitenden stattfinden. Mich würde Eure Sichtweise interessieren und ob eventuell jemand schon mal Erfahrungen mit dem LoRaWan gemacht hat. Vielen Dank für Eure Antworten. Sébastien
Community-Antworten (2)
13.02.2024 um 11:31 Uhr
Erfahrungen mit dem System habe ich zwar nicht, aber gebe Dir natürlich recht ... da hätten Informationen kommen müssen.
13.02.2024 um 11:38 Uhr
Ich würde dem AG mitteilen das er die Maßnahme vorerst zu unterlassen hat. Anschließend einen Beschluss fassen zur Hinzuziehung eines Sachverständigen für den BR:
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