Mitbestimmung
huhuu zusammen
in unserer firma wurde von der sonn- und feiertagsruhe nach § 13 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eine ausnahme beantragt und durch die Behörde unbefristet bewilligt. der Br war damit einverstanden. als kontinuierlicher schichtbetrieb arbeiten wir in der regel das ganze jahr. meine frage nun:
nach § 87 ist der BR doch im mitbestimmungsrecht
soll an einem feiertag gearbeitet werden muss der ag den br informieren und das recht auf mitbestimmung ermöglichen? oder entbindet ihn diese ausnahmegenehmigung?
grüße mario
Community-Antworten (6)
12.10.2010 um 08:29 Uhr
eine ausnahme beantragt und durch die Behörde unbefristet bewilligt. der Br war damit einverstanden
Du hast die Frage doch schon beantwortet.
12.10.2010 um 15:04 Uhr
Für unseren Betrieb wurde auch bis zum Jahresende Sonntagsarbeit genehmigt, trotzdem verlangen wir jede Woche eine Liste welche Abteilung und Mitarbeiter am Sonntag arbeitet.
15.06.2011 um 13:34 Uhr
grunsätzlich müssen trotz Sonntags- und Feiertagsgenehmigung mindestens jede MA 15 Sonntage/Jahr frei haben. Desweiteren muß der BR trotz Genehmigung angehört werden.
15.06.2011 um 14:07 Uhr
@Pilas, holzwurm
Hängt davon ab....
war damit einverstanden. als kontinuierlicher schichtbetrieb arbeiten wir in der regel das ganze jahr
Ich lese das so, das der BR per BV grundsätzlich alle Sonn- und Feiertage mit Zustimmung der Gewerbeaufsicht zu Werktagen degradiert hat. Und so weit auch die "freien Tage" geregelt sind (was mit 99%iger Garantie auch so ist, schließlich kann ich mir nicht vorstellen das jeder AN 7 Tage/Woche arbeitet also wird das rein statistisch so aufgehen) würde ich davon ausgehen das es keine weitere MB des BR gibt, so lange keine Abweichungen (Schichttausch, Mehrarbeit, etc.) der weiteren MB bedürfen. Insofern gebe ich Tanzbär uneingeschränkt Recht so lange uns tiggerbb nicht mit weiteren Details seine Frage näher erläutert.
oder entbindet ihn diese ausnahmegenehmigung?
Umgekehrt: Die Ausnahmegenehmigung ist eine Folge der Vereinbarung zwischen AG und BR (die in einem derart krassen Fall von dauerhaftem Verstoß gegen das Arbeitsverbot mit Sicherheit auch vorgelegt werden musste). Und diese Vereinbarung zwischen AG und BR (i.d.R. eine Betriebsvereinbarung) entbindet den BR von der weiteren Mitbestimmung. Etwas anderes kann nur gelten wenn
- die Vereinbarung im Gegensatz zur Ausnahmegenehmigung befristet war, dann muß die Verlängerung der Vereinbarung vom BR erneut beschlossen werden
- der Betriebsrat sich in der Vereinbarung ausdrücklich irgendwelche MBR vorbehalten hat. Selbst die Kündigung einer auf Dauer angelegten derartigen Vereinbarung würde diesen Zustand nicht beenden, da diese Vereinbarung dann in die Nachwirkung gehen würde.
15.06.2011 um 14:34 Uhr
Pilas du hast aber tief gegraben. Welche seite war das?
15.06.2011 um 14:43 Uhr
§ 11 Abs. 1, 3 und 4 ArbZG. Bei mir Seite 354. ;-))
Verwandte Themen
News- Mitbestimmung
ÄlterWenn es nach dem Willen der EU geht, wird es zukünftig eine weitere Unternehmensform geben – die „Europäische Privatgesellschaft“, kurz SPE. Diese Unternehmensform, so das Argument aus Brüssel, soll k
Mitbestimmung bei Zielvereinbarungen
ÄlterWir sind ein tarifgebundenes Unternehmen der Metallbranche. (1) Etliche Angestellte (teils gewerkschaftlich organisiert, größtenteils nicht) haben sog. AT-Verträge, teilweise bewegt sich ihr Grunden
Mitbestimmung nicht wahrnehmen, rechtliche Nachteile
ÄlterWir arbeiten zurzeit an einer BV bezüglich Leistungsbonus. Globales System, Globales Unternehmen. Wir unterliegen keinem Tarif. Dadurch haben wir nur Mitbestimmung bei der Verteilung. Über die Pu
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig
ÄlterMan glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P
Mitbestimmung bei Prä-BR-Themen?
ÄlterIm Betrieb wurde ein BR gegründet. Im Laufe der noch jungen Amtsperiode wird dem BR bekannt, dass mittels einer vor BR-Gründung eingeführten und seitdem genutzten technischen Einrichtung ohne Wissen