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Lohnfortzahlung bei AU ohne schriftlichen Arbeitsvetrtrag

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Pappnase
Jan 2018 bearbeitet

Hi, Kollegin arbeitet mit Vertrag Teilzeit, wird vom AG gebeten, kurzfristig auf Vollzeit auf zu stocken. Arbeitet eine Woche voll, hat noch keinen schriftlichen AV für die Vollzeit, wird krank. Jetzt will der AG in der AU nur die Teilzeitstelle bezahlen. Ist diese Vorgehensweise gesetzlich korrekt? Wie geht der BR vor?

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Community-Antworten (2)

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neskia

11.10.2010 um 17:17 Uhr

Hatte der Betriebsrat der Erhöhung zugestimmt bzw. wurde er angehört? Daraus kann die Kollegin bereits einen Beweis für die Vollzeittätigkeit erhalten. Der Klageweg bleibt ihr dann wohl nicht erspart.

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Pappnase

12.10.2010 um 09:58 Uhr

Der BR wurde über die Erhöhung informiert und war einverstanden. Wir sind ein riesiger Kindertagesstättenbetrieb, bei dem Arbeitszeiterhöhungen durch Krankenausfälle von Kolleginnen oft abgefangen werden müssen. In so fern war das Procedere vom AG die gängige Methode. Ich bin der Meinung, dass ein Vertrag über die Stundenerhöhung zustande gekommen ist, auch wenn er noch nicht schriftlich vorliegt. Selbige Kollegin ist auch noch befristet, also vors Arbeitsgericht wird sie sicher nicht gehen wollen. Danke für die Antwort;

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