Kann es eine Koexistenz von Betriebsrat und Personalrat im öffentlichen Dienst geben?
Liebe BR-Kolleginnen und Kollegen,
ich habe ein Streitgespräch mit einem anderen Betriebsratskollegen:
Frage: Gibt es im öffentlichen Dienst (speziell in der öffentlichen Verwaltung) Betriebe, in denen es sowohl einen Betriebsrat für die Angestellten wwie auch einen Personalrat für die Beamten gibt?
Nach meiner Meinung kann es nur einen Personalrat geben wegen § 130 BetrVG. Eine Koexistenz mit Betriebsrat und Personalrat ist für mich weder logisch noch ersichtlich.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Community-Antworten (5)
13.11.2012 um 06:43 Uhr
@ GabiMi . Diese Koexistenz kommt vor, völlig rechtens. Siehe z.B. http://www.mz-ac.de/de/wir-ueber-uns/betriebs-und-personalrat
13.11.2012 um 09:46 Uhr
Interessant, von so einer Koexistenz lese ich gerade zum ersten Mal. Wobei die Trennlinie wohl zwischen den verschiedenen Trägern (Stadt und Knappschaft) verläuft und nicht zwischen Angestellten und Beamten. Ich hab mal eine zeitlang auf einem Arbeitsamt (damals hieß das noch so) gearbeitet, da gab es nur einen Personalrat. Für die Angestellten und die Beamten.
13.11.2012 um 10:28 Uhr
Ist den der Betrieb noch als "öffentlich" anzusehen oder ist die Verwaltung privatisiert worden?
Wenn überhaupt das BetrVG anzuwenden ist, gilt ja zumindest auch der § 3 BetrVG. Ist in diesem Sinne etwas geregelt worden? (Ganz anders ja der § 3 BPersVG).
Anonsten heißt es aber im § 5 BetrVG: "Als Arbeitnehmer gelten ferner Beamte (Beamtinnen und Beamte), Soldaten (Soldatinnen und Soldaten) sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind."
Man müsste mehr über Euren Betrieb und dessen Strukturen wissen, um hier klare Antworten geben zu können. In Eurem Fall dürfte Ver.di mehr wissen.
13.11.2012 um 10:47 Uhr
Wobei diese "Koexistenz" IMHO eben keine ist! Betriebsräte werden in Körperschaften bürgerlichen Rechts gebildet, Personalräte in Körperschaften öffentlichen Rechts. Eine Körperschaft kann IMHO nicht beides zugleich sein. Was wie in dem Beispiel gezeigt nicht heißt, dass nicht zwei Körperschaften einen gemeinsamen Betrieb betreiben können (hier Knappschaft, vertreten durch den PR, welche MA an die GmbH, vertreten durch den BR, stellt). Im Grunde eine ähnliche Konstellation wie bei Leiharbeitern. Ob das dann eine "Koexistenz" im Sinne von GabiMis Frage ist? Ihre Frage zielt ja wohl darauf, ob die Angestellten einer Körperschaft öffentlichen Rechts einen BR, die Beamten derselben einen PR bilden dürften. Darauf lautet die Antwort klar NEIN.
Zwei oder mehr Körperschaften bürgerlichen Rechts können einen "gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen" bilden, bei einem Mischbetrieb (bürgerlich/öffentlich) geht das vom puren Gesetzestext her nicht, aber wie das Beispiel zeigt verschwimmen hier die Grenzen was die Ansprechpartner von BR/PR angeht. Rein rechtlich ist die GmbH nicht Partner des PR, d.h. mit dieser kann der PR z.B. keine Dienstvereinbarungen treffen... Er dürfte sie IMHO nicht einmal ansprechen (§66 (3) BPersVG). Offenbar geht der PR hier aber mit Zustimmung der Knappschaft den kurzen Dienstweg. Ob in dem Fall dann alles rechtlich einwandfrei läuft (also BR/PR mit den richtigen Partnern auf die jeweiligen AN wirkende Vereinbarungen nach BetrVG/BPersVG treffen) will und kann ich nicht beurteilen, das was die Kollegen da aber von sich geben "stinkt" nach gemauschel.... :-) Aber wo kein Kläger....
Ich hab mal eine zeitlang auf einem Arbeitsamt (damals hieß das noch so) gearbeitet, da gab es nur einen Personalrat. Für die Angestellten und die Beamten.
Ganz "normal"... vgl. §4 (1) BPersVG (Beamte und AN), und wie gesagt in dem zitierten Fall auch nicht anders. Was anderes wäre, wenn einige der AN des Arbeitsamtes eben "gestellte" AN eines privaten Jobvermittlers gewesen wären, dann hätten auch die einen BR bilden müssen.
13.11.2012 um 13:13 Uhr
Vielen Dank an rkoch für seine Antwort. Damit ist meine allgemeine Frage geklärt.
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