Hallo!
Ich habe eine Frage was eine TVÖD Eingruppierung angeht. Ich habe meine Wehrpflicht 10 Monate abgeleistet. Dann war ich vom 01.01.2003 bis zum 31.05.2012 im öffentlichen Dienst beschäftigt. Durch Weiterbildung etc. in EG 6 Stufe 4. Von 01.06.2012 bis 31.08.2015 bei einem nicht öffentlichen Arbeitgeber angestellt. Ab 01.09.2015 wieder im öffentlichen Dienst als Schulhaushausmeister in EG3 Stufe 3 für 6 Monate und dann in EG 5 Stufe 3. Muss mein jetziger Arbeitgeber meine Dienstzeit ( EG6 Stufe 4 ) und meine Qualifikationen anerkennen? Ich bin dort als Springer im Einsatz ohne feste Schule was ja vielleicht positiv ist, da man nicht wie üblich bei Schulhausmeistern nach Klassenräumen beurteilen kann.