Hallo,

ein Freund von mir und ich gehören der JAV eines Trägers der Deutschen Rentenversicherung in Niedersachsen an (sprich wir gehören dem öffentlichen Dienst an) und absolvieren dort als Studierende die Ausbildung zum gehobenen Dienst (dazu gehören neben dem Besuch der Fachhochschule auch zwei Praxiseinsätze, die insgesamt genau ein Jahr andauern).
Bisher hieß es, dass wir nach bestehen unseres Examens übernommen werden. Heute (5 Tage vor dem Examen) erhielten wir auf einmal die Nachricht, dass wir nicht als Auszubildende gelten würden und wir daher kein Anrecht auf eine Übernahme hätten.

Ist diese Aussagen so richtig???

Ciao