JAV-Kündigungsschutz im öffentlichen Dienst/Studierende?
Hallo,
ein Freund von mir und ich gehören der JAV eines Trägers der Deutschen Rentenversicherung in Niedersachsen an (sprich wir gehören dem öffentlichen Dienst an) und absolvieren dort als Studierende die Ausbildung zum gehobenen Dienst (dazu gehören neben dem Besuch der Fachhochschule auch zwei Praxiseinsätze, die insgesamt genau ein Jahr andauern). Bisher hieß es, dass wir nach bestehen unseres Examens übernommen werden. Heute (5 Tage vor dem Examen) erhielten wir auf einmal die Nachricht, dass wir nicht als Auszubildende gelten würden und wir daher kein Anrecht auf eine Übernahme hätten.
Ist diese Aussagen so richtig???
Ciao
Community-Antworten (1)
28.06.2007 um 15:54 Uhr
- Ich hoffe, ihr habt den Antrag auf Übernahme nach § 78a BetrVG / §9 BPersVG (bzw. des entspr. § im Landes-PersVG) trotzdem gestellt! Wenn nicht, sofort(!!!) machen - in 5 Tagen ist es zu spät!
- Die Rwechtsberatung der Gewerkschaft (wenn Mitglied) oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (Betriebs-/Personalrat fragen, ob die einen empfehlen können) konsultieren - ob ihr als Auszubildende geltet, muss anhand Eures Vertrages ein Fachmann prüfen und notfalls vor dem Arbeits- oder Verwaltungsgericht klären lassen.
Auch wenn ihr 5 Tage vor dem Examen vermutlich was besseres zu tun habt - sofort handeln!
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