Wir wurden vor einigen Jahren von einer städtischen Dienststelle in eine GmbH umgewandelt. Tarifvertrag ist weiter der TVÖD.
Derzeit werden hier umfangreiche Stellenüberprüfungen durchgeführt. Die ersten Ergebnisse lassen darauf schließen, dass etliche Stellen runterbewertet werden.
Darf der Arbeitgeber jetzt korrigierende Ruckgruppierungen vornehmen?