In unserem Betrieb wird beabsichtigt, eine Entgeltumwandlung für die Anschaffung von Jobrädern durchzuführen. Da lt. Gewerkschaft die Umwandlung von Tarifgehältern nur für Altersvorsorge möglich ist, kam der Vorschlag, die Mitarbeiter, die tariflich bezahlt werden, eine Entgeltgruppe zurückzustufen und die Differenz zur tatsächlichen Entgeltgruppe als freiwillige Zulage zu zahlen, von der dann die Leasingrate für das Jobrad gezahlt werden kann. Ist eine Rückgruppierung für diesen Zweck mit dem Tarifvertrag vereinbar? Kennt jemand einen ähnlichen Fall? Vielen Dank für eure Hilfe.