Erstellt am 08.04.2019 um 13:44 Uhr von celestro
https://www.dbb.de/teaserdetail/news/entgeltumwandlung-zum-erwerb-eines-jobrades-ist-nicht-empfehlenswert.html
http://igmetall-meo.de/aktuell/a/2222-E-Bike-ueber-den-Arbeitgeber-leasen-Die-Vor-oder-Nachteile..html
also zumindest "übertarifliche Zulagen" könnte man umwandeln.
Erstellt am 08.04.2019 um 13:46 Uhr von Kratzbürste
Ich würde mal die Gewerkschaft fragen.
Erstellt am 08.04.2019 um 13:48 Uhr von Cyber99
Es gibt immer wieder Situationen, wo man auf pragmatische Lösungen setzen muss, auch wenn diese, wie in diesem Fall womöglich gegen den Tarifvertrag verstoßen. Der Mitarbeiter, der sich ein Jobrad zulegt erklärt sich ja damit einverstanden, dass Entgelt in Sachleistung umgewandelt wird, und er hat dadurch ja auch einen konkreten Vorteil.
Eine Rückgruppierung stellt mit Sicherheit einen größeren Eingriff in den Tarifvertrag dar. Auf so etwas würde ich mich nie und nimmer einlassen. Das verkompliziert das Ganze ja erheblich. Vielleicht sollte man bei den nächsten Tarifverhandlungen das Thema Jobrad entsprechend würdigen, dann ist das auch in trockenen Tüchern. Ich bin mir im konkreten Fall aber auch nicht sicher, ob die Aussage der Gewerkschaft zum Thema Gehaltsumwandlung überhaupt stimmt.
Erstellt am 08.04.2019 um 13:50 Uhr von celestro
"Ich bin mir im konkreten Fall aber auch nicht sicher, ob die Aussage der Gewerkschaft zum Thema Gehaltsumwandlung überhaupt stimmt."
aus einem meiner Links:
"1. Entgeltumwandlung vom Tarifentgelt widerspricht dem Tarifvertragsgesetz. Zurzeit ist die Entgeltumwandlung nur zur Altersvorsorge gestattet, weil diese tariflich geregelt ist."
schreibt jedenfalls Verdi.
Erstellt am 08.04.2019 um 13:57 Uhr von Pjöööng
Man wird vermutlich fast unendlich viele Seiten im Internet finden auf denen NICHT steht dass man es NICHT darf...
Man muss sich schon der Mühe unterziehen, in den Tarifvertrag zu schauen auf Grund welcher Kriterien man in die jeweilige Tarifgruppe eingruppiert wird. In der Regel erfolgt das auf Grund objektiver Kriterien, bei denen in die jeweilige Tarifgruppe eingruppiert werden MUSS. Da fehlt mir dann die Phantasie, wie man eine Herabgruppierung rechtfertigen will.
Eine "freiwillige" Herabstufung dürfte regelmäßig am § 4 TVG scheitern.
Genau genommen gilt dies aber nur für Gewerkschaftsmitglieder. Unos können im Prinzip auch abweichende Regelungen mit ihrem Arbeitgeber treffen. Allerdings wird kein vernünftiger Arbeitgeber dieses Fass aufmachen.
Und die von Celestro gelinkte Seite sollte man nicht allzu ernst nehmen. Sie ist veraltet und tendenziös.
Erstellt am 08.04.2019 um 14:09 Uhr von §§Reiter
Hallo Weidenrinde,
Bei näherer Betrachtung stellt sich heraus, das nur der Arbeitgeber Vorteile dadurch hat. Das ist auch der Grund, warum Verdi sich dagegen stellt. Ganz vereinfacht gesagt ist es so, dass der MA zwar ein günstiges Fahrrad bekommt, dadurch aber später auch weniger Rente bekommt (nicht viel, aber genug um die "Ersparnis" völlig aufzufressen).
Also lieber Finger weg vom Jobrad! Sich dafür auch noch runtergruppieren zu lassen klingt wie die Idee von einem böswilligen Arbeitgeber.
Erstellt am 08.04.2019 um 14:26 Uhr von celestro
"Und die von Celestro gelinkte Seite sollte man nicht allzu ernst nehmen. Sie ist veraltet und tendenziös."
Die obere ist vom 14.08.2018, die untere vom 23.06.2017 ... veraltet? Was gibt es denn da neues?
Erstellt am 08.04.2019 um 14:26 Uhr von Pjöööng
"Bei näherer Betrachtung stellt sich heraus, das nur der Arbeitgeber Vorteile dadurch hat."
Bei näherer Betrachtung ergibt sich ein erheblich differenzierteres Bild. Ob es sich "rechnet" hängt von vielen Parametern ab, z.B. wer die obligatorische Vollkaskoversicherung bezahlt, ob der AN über oder unter der BBG verdient, welche Steuerklasse er hat, wie alt er wird und wie die Finanzierung des Fahrrades ohne Gehaltsumwandlung erfolgen würde.
Es ist richtig dass die Ersparnis in Realität bei weitem nicht so hoch ist, wie JobRad es einem weis machen will, aber die Wirtschaftlichkeit ist auch nicht so unterirdisch wie es einem hier der dbb und die IG-Krawall darstellen. Letztendlich muss jeder für sich eine saubere Berechnung durchführen und auch das Risiko eines Diebstahls oder Totalschadens während der Leasingdauer bewerten.
Erstellt am 08.04.2019 um 20:45 Uhr von Catweazle
Sinn der Entgeltumwandlung ist die Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge die gesetzlich gefördert wird (BetrAVG). Nach m. M. wird der Anspruch trotz Rückgruppierung bestehen bleiben und eine kollektive Verzichtsvereinbarung unmöglich.
Erstellt am 08.04.2019 um 23:03 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"Die obere ist vom 14.08.2018, die untere vom 23.06.2017 ... veraltet? Was gibt es denn da neues?"
Die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils wurde halbiert!
Ich habe übrigens gerade die Tage in einem konkreten Fall ein Jobrad Leasing durchgerechnet. Dabei ergab sich in diesem (zugegebenermaßen günstigen) Fall eine Ersparnis von 1.111,85 € für den Arbeitnehmer.
In die Rentenversicherung werden in dieser Zeit 378,36 € weniger eingezahlt.
In diesem Fall kann sich jeder selbst überlegen ob er davon ausgeht von der Rentenversicherung für jeden eingezahlten Euro 2,94 Euro zurück zu bekommen...
Erstellt am 09.04.2019 um 00:01 Uhr von celestro
Danke für die Info Pjöööng!
Erstellt am 09.04.2019 um 08:06 Uhr von Erbsenzähler
Bei uns wird es auch angeboten trotz "Verbots" im Tarifvertrag. Unser AG sieht es sportlich. Wir vom BR auch. Wo kein Kläger da keine Klage. Wir haben uns einfach darüber hinweggesetzt was die Gewerkschaft sagt. Das machen auch viele andere Firmen in unserer Branche! Das von Weidenrinde beschriebene System ist einfach Mist. Wie sieht das denn in den unteren Entgeltgruppen aus? Da wäre das System teilweise nicht möglich, weil tiefer als E1 geht es bei uns nicht! E2 kann man nicht tiefer als E1 heruntergruppieren. Das wäre nur ein System für Besserverdienende!!!
Erstellt am 09.04.2019 um 08:50 Uhr von Kjarrigan
Moin Pjöööng
magst Du mir dein Beispiel mal schicken - danke - klingt interessant (und einige bei uns haben danach gefragt, konkret habe ich so ein Angebot aber nicht wirklich gefunden)
Erstellt am 09.04.2019 um 09:28 Uhr von §§Reiter
Zitat von Pjöööng
Die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils wurde halbiert!
Ja, danke für die Info Pjöööng! Da bist Du besser informiert als unser Gewerkschaftssekretär.
Erstellt am 09.04.2019 um 09:51 Uhr von Pjöööng
Kjarrigan,
da gehst Du einfach auf die JobRad Seite auf den "Vorteilsrechner": https://www.jobrad.org/arbeitnehmer/ersparnis-berechnen.html
Dort gibst Du im "erweiterten Modus" alle relevanten Daten ein. Bei meinem Beispiel handelte es sich um ein E-MTB, Listenpreis ca. 5000,-, das Monatsentgelt lag etwas über 4000,-, Steuerklasse 4, Versicherung zahlt der ArbeitGEBER.
Unter "Gesamtkosten (inkl. Versicherung und Inspektions-Service) nach 36 Monaten" kannst Du dann ablesen wie viel weniger nach den 36 Monaten im Portemonnaie ist. Inm meinem Falle etwas unter 4000,- €.
Dann muss man sich noch anschauen was weniger in die Rentenkasse fließt. Das ist die Differenz aus Rentenversicherung Kauf und JobRad Barlohnumwandlung mal 36.
Wenn der Arbeitnehmer die Versicherung zahlt, dann sieht es mit der Wirtschaftlichkeit mager aus.
Erstellt am 09.04.2019 um 11:22 Uhr von Kjarrigan
achso - ich dachte du hättest ein sehr konkretes Beispiel nicht anhand von Listenpreisen.
da ist die Ersparnis immer so hoch
WAs ist aber wenn 3 Leute sich ganz privat zusammen tun und zu einem Händler gehen und da mal den Presi bei Abnahme von 3 E-Bikes anfragen - ich glaube nicht das die dann den Listenpreis bezahlen -da dürften schnell mal 20 % drin sein - und das wären in deinem Beispiel auch 1000 € und schon ist deine errechnete Erspanis nix mehr wert.
Erstellt am 09.04.2019 um 11:47 Uhr von Pjöööng
Der Listenpreis ist bestimmend für die Höhe des geldwerten Vorteils.
Man kann bei JobRad auch vom Listenpreis abweichende Kaufpreise eingeben.
Man kann natürlich auch mit dem Händler sprechen ob er seine JobRad Provision (10% max. 300,- €) bei Barkauf als Rabatt an den Käufer weitergibt. Dann sind es oben z.B. "nur noch" 700,- € Ersparnis. Andererseits sind in obigem Beispiel auch Inspektionen und bis zu 420,- € Verschleißreparaturen eingerechnet.
20% Rabatt halte ich im Übrigen für das Wunschbike im Moment eher für unrealistisch. Die wird es vermutlich nur für Vorjahresmodelle geben. Muss man sich überlegen ob man die nehmen will und ob es tatsächlich nur so ist, dass sich der Verkäufer bei der Vorbestellung verschätzt hat, oder ob es einen anderen Grund gibt, warum diese Fahrräder nicht verkauft wurden.
Aber genau aus dem Grunde verweise ich auf den JobRad Rechner, weil dort kann jeder für sich ganz individuell aurechnen was ihn das Ganze kostet, einen ungestörten Leasingverlauf vorausgesetzt.
Ich sage weder dass sich JobRad und ähnliche immer lohnen, noch dass sie sich überhaupt nicht lohnen.