Bei einem/r Mitarbieter/in soll soll eine korrigierende Rückgruppierung durchgeführt werden. Als Argument wird durch die GF angeführt, dass der/die Mitarbeiter/in schon immer zu hoch eingruppiert war, aber durch die Geschäftsübernahme vor wenigen Jahren sei man jetzt der Meinung das dies nicht mehr so ginge. Bei dem/r Mitarbeier/in ist der BAT-O noch einzelvertraglich in der Nachwirkung und die jetzige Eingruppierung wurde seit 1991 wissentlich vom ehemaligen Arbeitgeber gezahlt und ist durch den Betriebsübergang nach §316a BGB weiter Bestandteil des Arbeitsvertrages. Wer kann uns un d Der/m Mitarbeiter/in hier helfen. Ein BR.