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unterschlagene Arbeitsstunden

W
worker1234
Sep 2021 bearbeitet

Mein Urlaub wurde nicht bezahlt und auf dem monatlichen Stundenzettel ist die Urlaubswoche einfach nur frei. Ebenso wurden mir viel weniger Stunden angerechnet als ich wirklich gearbeitet habe. Unser Unternehmen hat leider keinen Betriebsrat. Was kann ich dagegen tun und wie kann ich dagegen vorgehen?

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Community-Antworten (5)

K
Kampfschwein

18.09.2021 um 14:09 Uhr

Ich würde Dir in erster Linie raten, in die Gewerkschaft einzutreten. Die unterstützen Dich bei der Einleitung und Durchführung einer Betriebsratswahl.

E
enigmathika

18.09.2021 um 19:09 Uhr

Du könntest zuallerst die Personalabteilung bzw. die verantwortliche Person ansprechen, was da los ist. Vielleicht handelt es sich um ein Versehen (im günstigsten Fall)

Da Deine Stunden ja sicher ordnungsgemäß erfasst wurden, weist Du auf die Diskrepanz zwischen Stundenzettel und Abrechnung hin und forderst eine Korrektur. Was den Urlaub angeht, bin ich nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe. Auf dem Stundenzettel sieht es so aus, als seist Du einfach nicht zur Arbeit gekommen? Oder wirst Du auf Stundenbasis bezahlt und hast für die Urlaubswoche einfach nichts bekommen? Hast Du die Genehmigung des Urlaubs schriftlich? Ansonsten hast Du den Urlaub laut Abrechnung noch gar nicht genommen und er steht Dir noch zu.

C
Challenger

20.09.2021 um 00:24 Uhr

Zitat Enigmathika : Da Deine Stunden ja sicher ordnungsgemäß erfasst wurden, weist Du auf die Diskrepanz zwischen Stundenzettel und Abrechnung hin und forderst eine Korrektur.

Ergänzend hierzu : Mit den Urteilen vom 20.02.2020 – 2 Ca 94/19 24.09.2020 – 2 Ca 144/20 hat das Arbeitsgericht (AG) Emden dem EuGH-Urteil (Urteil vom 14.05.2019, Az. C-55/18) eine bereits bestehende gegenwärtige unmittelbare Verpflichtung zur Errichtung eines Zeiterfassungssystems durch den Arbeitgeber entnommen.

C
Challenger

20.09.2021 um 15:58 Uhr

Zitat Kampfschwein : Ich würde Dir in erster Linie raten, in die Gewerkschaft einzutreten. Die unterstützen Dich bei der Einleitung und Durchführung einer Betriebsratswahl.

Ganz genau so funktioniert's. Mein Wahlspruch lautet von jeher :

Habt Ihr keinen, wählt Euch einen.

X
XYZ68

21.09.2021 um 11:09 Uhr

Kontakt zum Ansprechpartner beim Personal, wenn das nicht zur Klärung führt hilft nur der Gang zum Anwalt.

Sorry Leute, aber der Betriebsrat könnte hier auch nur vermitteln, es sei denn, dass solche Probleme regelmäßig bei mehreren Mitarbeitern auftreten. Die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft wäre aber auf jeden Fall hilfreich, da es hier eine Rechtsberatung und auch -vertretung gäbe.

Und Grundsätzlich: wenn die Belegschaft keinen BR will ....

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