Erstellt am 04.10.2010 um 18:47 Uhr von wahlvst
Dieses müsste ja dann im Rahmen einer faktischen Versetzung § 99 erfolgt sein. Ander Aufgaben. Es sei es gäbe ein TV der hier Regelungen vorsieht.
Wegnehmen wäre dann nur im Rahmen einer Änderungskündigung möglich.
Erstellt am 04.10.2010 um 19:18 Uhr von sanifair
Wegnehmen wäre dann nur im Rahmen einer Änderungskündigung
So ein Quatsch! Vielleicht mal in den Arbeitsvertrag oder falls eine Ergänzung bei der Versetzung gemacht wurde schauen. Sehr häufig wird da nämlich was für solche Falle geregelt
Erstellt am 04.10.2010 um 21:21 Uhr von wahlvst
sanifair
>>> So ein Quatsch! Vielleicht mal in den Arbeitsvertrag oder falls eine Ergänzung bei der Versetzung gemacht wurde schauen. Sehr häufig wird da nämlich was für solche Falle geregelt
Solch von Dir beschriebenen negativen Regelungen dürften vielmehr die Ausnahme sein, Besonders in Betrieben mit guten TVs oder BRs.
Es gibt keine 2. Probezeit!
Ich kennen nur die TV-Regelung, dass zwar eine Rückversetzung unter Bechtung der MB erfolgen kann, das Gehalt aber bleibt und es max. eine Aufzehrungsklausel gibt.
Erstellt am 04.10.2010 um 23:55 Uhr von sanifair
Dann hast du eben noch viel gesehen in deinem leben!
Erstens hast du keine Ahnung ob hier überhaupt ein TV gilt 2. gibt es viele TV ohne Besitzstandswahrung