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Rückstufung Gehalt

R
regine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen. Ich habe einen Kollegen, der seit 03.09. in einer höheren Gehaltsstufe eingruppiert wurde und dessen Tätigkeiten dementsprechend erweitert wurden. Nun ist wohl geplant, ihm diese Gehaltsstufe und die Aufgaben wieder zu entziehen, obwohl kein grober Verstoss vorliegt. Ist dies überhaupt ohne Weiteres möglich? Vielen Dank im Voraus!

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Community-Antworten (4)

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wahlvst

04.10.2010 um 20:47 Uhr

Dieses müsste ja dann im Rahmen einer faktischen Versetzung § 99 erfolgt sein. Ander Aufgaben. Es sei es gäbe ein TV der hier Regelungen vorsieht.

Wegnehmen wäre dann nur im Rahmen einer Änderungskündigung möglich.

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sanifair

04.10.2010 um 21:18 Uhr

Wegnehmen wäre dann nur im Rahmen einer Änderungskündigung

So ein Quatsch! Vielleicht mal in den Arbeitsvertrag oder falls eine Ergänzung bei der Versetzung gemacht wurde schauen. Sehr häufig wird da nämlich was für solche Falle geregelt

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wahlvst

04.10.2010 um 23:21 Uhr

sanifair

So ein Quatsch! Vielleicht mal in den Arbeitsvertrag oder falls eine Ergänzung bei der Versetzung gemacht wurde schauen. Sehr häufig wird da nämlich was für solche Falle geregelt

Solch von Dir beschriebenen negativen Regelungen dürften vielmehr die Ausnahme sein, Besonders in Betrieben mit guten TVs oder BRs. Es gibt keine 2. Probezeit! Ich kennen nur die TV-Regelung, dass zwar eine Rückversetzung unter Bechtung der MB erfolgen kann, das Gehalt aber bleibt und es max. eine Aufzehrungsklausel gibt.

S
sanifair

05.10.2010 um 01:55 Uhr

Dann hast du eben noch viel gesehen in deinem leben!

Erstens hast du keine Ahnung ob hier überhaupt ein TV gilt 2. gibt es viele TV ohne Besitzstandswahrung

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