W.A.F. LogoSeminare

Mitbestimmung Dienst -und Urlaubsplan

K
karen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ist der Betriebsrat mitbestimmungspflichtig bei der Gestaltung der Dienst- und Urlaubspläne. Unser Chef ist da anderer Meinung. Eins unserer Betriebsratsmitglieder ist auch gleichzeitig Personalchefin und für die Dienstplangestaltung verantwortlich. Habe ich als Betriebsratsvorsitzende das Recht die fertigen Dienstpläne zu kontrollieren und ggf. zu korrigieren ?? Auf welchen § kann ich mich denn da berufen?? Vielen Dank

1.05402

Community-Antworten (2)

R
Raabe

02.10.2010 um 23:33 Uhr

Der Betriebsrat darf, soll und muß.

Der §87 BetrVG hilft dir weiter.

R
rainerw

03.10.2010 um 03:31 Uhr

Hallo Karen, Ich versuche das ganze noch mal ein wenig zu konketisiern anhand von 2 Links die Du jeweils kopieren und dann einfügen mußt Bei Urlaub dann runterscrollen bis Nr5 http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3AMitbestimmung+des+Betriebsrats+nach+%A7+87+Abs.+1+Nr.+1+bis+12+BetrVG Bei Dienstplan http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/index.htm Schau Dir bei der Schichtplanfiebel in Ruhe alle Optionen an.

Keinesfalls darfst Du weder Uraubspläne oder Schichtpläne eigenständig korregieren. Das Kontrollieren obliegt dem gesamten BR.

Ihre Antwort