Hallo,
ist der Betriebsrat mitbestimmungspflichtig bei der Gestaltung der Dienst- und Urlaubspläne.
Unser Chef ist da anderer Meinung. Eins unserer Betriebsratsmitglieder ist auch gleichzeitig Personalchefin und für die Dienstplangestaltung verantwortlich. Habe ich als Betriebsratsvorsitzende das Recht die fertigen Dienstpläne zu kontrollieren und ggf. zu korrigieren ?? Auf welchen § kann ich mich denn da berufen?? Vielen Dank