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Urlaub für Weiterbildung?

T
tamirasun
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,....

ich habe eine Frage zum Thema Weiter-bzw.Fortbildung. Eine Kollegin die bei uns im Ernährungsteam arbeitet, macht eine Fortbildung zur Diätassistentin. Laut Rücksprache mit der Personalabteilung wurde ihr dies ´erlaubt´. Sie hat ja auch schon begonnen... Soweit ich eben erfahren habe, werden die Kosten vom AG getragen und ein Teil der Zeit, die sie dafür aufbringen muß. Es handelt sich um mehrere Blöcke á 3 Wochen.

Hier nun der Streitpunkt. Die Kollegin soll für die Zeit die der AG nicht übernimmt( weiß nicht genau wie viel das ist) ihren Urlaub oder die Überstunden nehmen. Den letzten Block hat sie schon mit Überstunden abgedeckt.

Nun dient ja der Urlaub der Erholung und nicht zur Fortbildung. Auch die Überstunden, die durch die Kündigung eines Kollegen entstehen, hätte sie natürlich lieber in Freizeit ausgeglichen und fühlt sich jetzt eher bestraft, wenn sie diese für die Fortbildung nehmen sollte... Außerdem dient die Ausbildung ja auch dem Haus... Jetzt stellt sich für mich die Frage, wenn ich gleich mit ihr zum Personalleiter gehen sollte, kann ich ein Argument bringen, daß das Haus die Komplette Zeit übernimmt, bzw. eine Art Kompromiss schliessen?

Wir sind Tarifgebunden.....

Über jeden Tip bin ich dankbar..lächel

P.s.: Grundsätzlich ist es mein Ziel,daß der AG die komplette Ausbildung trägt. Der Bedarf ist da!

4.08502

Community-Antworten (2)

H
hast

13.11.2006 um 11:14 Uhr

Hallo, Gesetze dürften hierbei nicht weiterhelfen. Anspruch auf Freistellung besteht vielleicht tariflich, sonst nur, wenn der Arbeitgeber die Kollegin dort hin geschickt hat, d.h. von ihr diese Fortbildung verlangt, womit sie zur Dienstveranstaltung würde. Wenn die Fortbildung (auch) im eigenen Interesse und auf eigene Veranlassung läuft, ist die gefundene Regelung nicht unüblich und auch nicht besonders ungünstig. Das schließt natürlich weitere Verhandlungen nicht aus. Kritisch ist sicher der Punkt "Überstunden". Da sollte sichder BR mal seine Einflussmöglichkeiten überlegen.

F
Fayence

13.11.2006 um 12:02 Uhr

tamirasun, es liest sich so, als ob Deine Kollegin diese Fortbildung zur Diätassistentin aus Eigenmotivation begonnen hat.

Als Möglichkeit kommt aber, abhängig vom Bundesland (für Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen existieren gegenwärtig keine derartigen Regelungen) der Antrag auf "Bildungsurlaub" in Betracht. Alles weitere ist Verhandlungssache. Ev. ist auch in Eurem TV etwas geregelt.

Informationen zum Bildungsurlaub findest Du z.B. hier: http://www.iwwb.de/aktuelles/bildungsurlaub/

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