Erstellt am 01.10.2010 um 23:28 Uhr von Saxonia
Hallo, Lafee -
Deine Frage hab ich nicht ganz verstanden. Hat der Arbeitgeber die Gehaltszahlung für den laufenden Monat vom Ende auf den 15. vorverlegt? Oder bekommt Ihr jetzt Euer Geld z.B. für September erst am 15. Oktober? Das geht m.E. gar nicht, dürfte auch mit den Regelungen in den Arbeitsverträgen kollidieren.
Gelten bei Euch Tarifverträge? Meistens ist darin geregelt, wann das Gehalt / Weihnachts- und Urlaubsgeld gezahlt werden. In diesem Fall muss Euer Arbeitgeber mit der Gewerkschaft verhandeln, die den TV mit abgeschlossen hat.
Gibt es keine tarifliche Regelung, ist das Prozedere mit dem BR abzustimmen. Müßte im § 87 BetrVG geregelt sein - wir machen das regelmäßig bei der Auszahlung des Urlaubsgelds, weil die Auszahlung nicht wie im TV geregelt vor Antritt des Haupturlaubs, sondern im Mai für alle stattfindet. Das Thema Zeitpunkt der Zahlung sollte einigungsstellenfähig sein, also ganz starke Mitbestimmung!
Schöne Grüße von Saxonia
Erstellt am 01.10.2010 um 23:31 Uhr von pirat
@Lafee,
einfach so...nein,
Lohnzahlungs-Verschiebung
§ 87 BetrVG...Nr. 4 Zeit, Ort und Art der Auszahlung des Arbeitsentgelts
Mitbestimmungspflichtig im Rahmen dieser Vorschrift sind u. a.
•Festlegung der Lohnzahlungszeiträume, beachte § 64 Handelsgesetzbuch