Hallo,

wir sind eine Tochtergesellschaft eines sehr großen amerikanischen Konzerns und die deutsche Niederlassung hat vor 3 Jahren in eine GmbH mit einem sehr geringen Stammkapital umfirmiert. Nach der Umfirmierung gab es Entlassungen und es wurde mit dem BR ein ordentlicher Sozialplan erstellt (0,75 Monatsgehälter pro Zugehörigkeitsjahr).

Nachdem die Geschäfte nicht besonders gut laufen, sind einige MA in Sorge, dass neue Entlassungen anstehen bzw. vllt die Niederlassung komplett geschlossen wird. Die GL ist der Meinung, keine Abfindungen mehr zu zahlen, da die Einlage der GmbH eh zu gering dafür sei und ausserdem würden sie die GmbH dann auflösen.

Meine Fragen nun:

1. Die Zahlungen aus dem vorherigen Sozialplan wurde von der amerikanischen Mutter getragen, können sich die MA auch bei zukünftigen zu erwartenden Abfindungen darauf berufen oder ist es wirklich so, dass MA durch die beschränkte Stammeinlage leer ausgehen könnten?

2. Im Handelsregister ist nur 1 Person (der Geschäftsführer) eingetragen, nach meinem Wissen können die Personen, welche im HR geführt sind auch die GmbH auflösen, insofern sollten doch zur Sicherheit egtl mehr Personen einer Firma im HR gelistet sein, oder seh ich das falsch?

Vielen Dank schonmal
BRozzy